Startseite BundesländerThüringen 50 Gemeinden vor der Zwangsvollstreckung / Landesregierung darf nicht tatenlos zusehen

50 Gemeinden vor der Zwangsvollstreckung / Landesregierung darf nicht tatenlos zusehen

von Frank Baranowski
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(LNP) „Wenn 50 Gemeinden des Freistaates vor der Zwangsvollstreckung stehen, erscheinen die von Finanzminister Voß verkündeten Botschaften über die angeblich solide finanzielle Situation in Thüringen in einem ganz anderen Licht“, erklärt der Kommunalexperte der Fraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.

Nach Angaben des Gemeinde- und Städtebundes stehen diese Zwangsvollstreckungen insbesondere deshalb an, weil kleinere Gemeinden und Städte die im vergangenen Jahr angehobenen Kreisumlagen nicht mehr bezahlen können. „Es handelt sich um einen Teufelskreis. Die Landkreise sind finanziell klamm und wollen sich von den ebenso klammen Gemeinden und Städten über die Kreisumlage das Geld in ihre leeren Kassen holen“, so Kuschel. Besonders ärgerlich seien angesichts des allgemeinen historischen Niedrigzinssatzes die Verzugszinsen bei Vollstreckung von sechs Prozent.

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag wird DIE LINKE die aktuelle finanzielle Lage der Thüringer Gemeinden und Städte auf die Tagesordnung setzen (siehe Anhang). Finanzminister Voß wird in diesem Zusammenhang Bericht zu erstatten haben. Er soll insbesondere darüber informieren, welche Gemeinden aus welchen Gründen vor einer möglichen Zwangsvollstreckung stehen und welche Maßnahmen die Landesregierung möglicherweise einleiten wird, um eine solche Zwangsvollstreckung zu verhindern. „Die Landesregierung darf nicht einfach tatenlos zusehen, wenn der Gerichtsvollzieher vor den Türen unserer Gemeinden steht, um einen Kuckuck zu kleben“, fordert Frank Kuschel.

Diana Glöckner
Pressesprecherin
Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.:   0361-377 22 93
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