Startseite BundesländerBrandenburg Solarpark Prenzlau: Größte Freiflächenanlage in der Uckermark / Staatssekretär Heidemanns bei der offiziellen Einweihung

Solarpark Prenzlau: Größte Freiflächenanlage in der Uckermark / Staatssekretär Heidemanns bei der offiziellen Einweihung

von Frank Baranowski
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(LNP) Prenzlau. *Klimaschutz und die Endlichkeit der fossilen Energieträger verlangen den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der Inbetriebnahme des Solarparks Prenzlau wird der Anteil der erneuerbaren Energien weiter erhöht * ganz im Sinne der Energiestrategie 2030.* Das sagte Wirtschafts- und Europa-staatssekretär Henning Heidemanns heute bei der Einweihung des Solarparks auf dem Gelände des ehemaligen Feldflugplatzes in Prenzlau. *Der steigende Anteil der erneuerbaren Energieträger muss aber konsequent mit Maßnahmen zur Systemintegration verbunden werden, also Ausbau der Netze und Förderung von Speichern, um Versorgungssicherheit und Preiswürdigkeit zu gewährleisten.*

Die auf einer Konversionsfläche errichtete Photovoltaikanlage samt Umspannwerk ist mit einer Fläche von 35 Hektar die größte Anlage im Landkreis Uckermark. Sie verfügt über eine installierte Leistung von 15,7 Megawatt. Der Jahresertrag von etwa 16 Millionen Kilowattstunden entspricht in etwa dem Strombedarf von rund 4.000 Vierpersonen-Haushalten. Umgesetzt wurde das Projekt von der juwi Holding AG. Die Unternehmensgruppe hat auch bereits die 2009 bzw. 2011 errichteten Solarparks Lieberose I und II auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz im Landkreis Spree-Neiße projektiert.

Aktuell sind in Brandenburg nach Angaben der 50Hertz Transmission GmbH etwa 19.000 PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 1.600 Megawatt am Netz. Ende 2010 waren es rund 13.000 Anlagen mit einer Leistung von rund 600 MW. *Diese Steigerung ist in erster Linie den Freiflächenanlagen, davon viele auf Konversionsflächen, zuzurechnen*, sagte Staatssekretär Heidemanns.

Die positive Entwicklung sei allerdings durch die Regelung, Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Megawatt Leistung im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) nicht mehr zu vergüten, gefährdet. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sei zwar erreicht worden, dass eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung ins EEG aufgenommen wurde, in der die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Freiflächenanlagen mit mehr als 10 MW Leistung auf Konversionsflächen geregelt werden soll. Eine Pflicht, eine solche Verordnung zu erlassen, enthält das EEG aber nicht. *Das Wirtschafts- und Europaministerium wird sich bei der Bundesregierung dafür stark machen, dass rasch ein Verordnungsentwurf vorgelegt wird*, betonte Heidemanns.

Ministerium für Wirtschaft
und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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