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Richtlinie MBJS-Corona-Hilfe 2022 für gemeinnützige Träger

von Frank Baranowski
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Richtlinie MBJS-Corona-Hilfe 2022 für gemeinnützige Träger

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen fort

(lnp) Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, fort. Für die Hilfen stellt die Landesregierung insgesamt drei Millionen Euro bis zum 30. Juni 2022 zur Verfügung.

Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst, sagt dazu: „Selbstverständlich unterstützen wir die Einrichtungen der Jugendarbeit, der Weiterbildung, der Kinder- und Jugenderholung und des Sports unseres Ressortbereichs. Das haben wir im Vorjahr getan und das leisten wir auch in diesem Jahr wieder. Wir wissen alle, wie wertvoll diese Arbeit für die Kinder und Jugendlichen unseres Landes, für ihre Entwicklung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt ist.“

MBJS-Corona-Hilfe 2022 verlängert

Mit der jetzt veröffentlichten Richtlinie MBJS-Corona-Hilfe 2022 verlängert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Hilfen, die seit Ende April 2020 zur Abwendung von Liquiditätsengpässen und wirtschaftlicher Existenznot bei den Trägern und Vereinen gewährt werden.

6,8 Millionen Euro für Corona-Hilfen an Träger und Vereine

Insgesamt wurden im Zeitraum Januar bis Dezember 2021 vom Bund und vom Land Brandenburg rund 6,8 Millionen Euro an Corona-Hilfen an Träger und Vereine in den Bereichen Sport, Jugendarbeit und Weiterbildung ausgereicht, davon rund 5,7 Millionen Euro Bundesmittel und rund 1,1 Millionen Euro Landesmittel. Im MBJS sind insgesamt 33 Anträge auf Hilfen mit einem Antragsvolumen von 1.101.255 Euro eingegangen (Sportvereine zählen hier als ein Antrag des LSB). Von diesen sind nach abschließender Prüfung 29 bewilligt und Hilfen in Höhe von insgesamt 1.090.554 Euro ausgezahlt worden. Die hierfür eingesetzten Landesmittel stammen aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes. Die Anträge sind in erster Linie von den Jugendbildungsstätten und den Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen und den Sportvereinen gestellt worden. Darüber hinaus gibt es Anträge von anerkannten Weiterbildungsorganisationen und außerschulischen Lernorten.

Die Hilfen werden als Festbetrag gewährt. Sie entsprechen der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten/Verpflichtungen nach Abzug aller verfügbarer Einnahmen (z. B. Zuwendungen, sonstige Corona-Hilfen, Kurzarbeitergeld) ergibt. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle erforderlichen Kosten/Verpflichtungen und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten für den Zeitraum der beantragten Hilfe anzugeben.

Corona-Hilfe 2022 wird für drei Monate rückwirkend gezahlt

Die Corona-Hilfe 2022 wird für drei Monate rückwirkend ab dem 1. Januar 2022, maximal bis zum 30. Juni 2022 als eine nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt. Erneute Antragstellungen sind möglich. Als finanzieller Schaden gelten seit dem 1. Januar 2022 entstandene und voraussichtliche Liquiditätsengpässe

Der Antragsteller muss mit dem Antrag versichern, dass er durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten in dem genannten Zeitraum zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, 01.02.2022
Bildquelle: pixabay

 

 

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