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Schlüssel zur Bewältigung der Flüchtlingszahlen liegt in Bearbeitung der Anträge

von Frank Baranowski
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(lnp) Schlüssel zur Bewältigung der Flüchtlingszahlen liegt in Bearbeitung der Anträge. Integrationsministerin Alt fordert den Bund auf, endlich eine schnelle Bearbeitung von Asylverfahren zu gewährleisten. „Bei stark steigenden Flüchtlingszahlen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch immer nicht alle Stellen besetzt, die zugesagt wurden. Eine schnelle Bearbeitung der Anträge ist aber entscheidend für die Lösung der Herausforderungen der Fluchtaufnahme. So lange Asylanträge nicht zeitnah entschieden werden, können Flüchtlinge weder an Integrationsmaßnahmen teilnehmen noch sich eine neue Perspektive in Deutschland aufbauen. Sie verbleiben in den Unterkünften in den Ländern und Kommunen, die dadurch erhebliche mehr Kapazitäten aufbauen müssen als eigentlich notwendig. Auch Flüchtlinge, die letztendlich  keine Anerkennung erhalten, können nicht rückgeführt werden und verbleiben in den Unterkünften. Das kostet Milliardenbeträge, die vermeidbar wären“, sagte Alt.

Das Bundesamt müsse endlich umsetzen, was schon lange angekündigt und versprochen wurde, nämlich die Anträge innerhalb von drei Monaten abschließend zu bearbeiten, so die Ministerin. „Es kann nicht sein, dass die Personalaufstockung nicht funktioniert und nach wie vor unnötige Widerrufsverfahren abgearbeitet werden. Dies muss sich dringend ändern. Widerspruchsverfahren müssen abgeschafft werden. Alle Altfälle, die länger als ein Jahr unbearbeitet im Verfahren sind, sollten in einer Altfallregelung positiv entschieden werden. Es ist unzumutbar, dass Asylsuchende monatelang in Unsicherheit sitzen, nichts tun können und nicht wissen, was werden wird“, forderte Alt.

Statt sicherzustellen, dass die Verfahren zeitnah bearbeitet werden, fordert das Bundesinnenministerium nun von den Ländern, die Platzkapazitäten in der Erstaufnahmeeinrichtung zu verdreifachen und Asylsuchende dort bis zu sechs Monaten unterzubringen, was Milliardenkosten zur Folge hätte. Eine solche Ausdehnung des Aufenthalts in der Erstaufnahme wäre jedoch gar nicht nötig, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Anträge zeitnah bescheiden würde. Dies ist nach wie vor nicht der Fall. Die bisherigen Aufstockungen des Bundesamts bleiben weit unter dem notwendigen Bedarf. Nach Auskunft des Bundesamts waren im Juni 2015 selbst von den über den Nachtragshaushalt zugesagten 750 Stellen lediglich 161 Stellen besetzt. Insgesamt sollten von den 750 Stellen nur 200 als so genannte Entscheiderinnen und Entscheider tätig werden, also Asylanträge bescheiden. „Viel zu wenig, um den bereits bestehenden Bearbeitungsrückstau von mehr als 250.000 Verfahren abzuarbeiten, geschweige denn die noch dazukommenden Anträge“, sagte Integrationsministerin Alt.

Nach Angaben des Bundesamts wird das BAMF in 2015  circa 250.000 Anträge bescheiden können. Bei einem prognostizierten Zugang von 800.000 Asylsuchenden in 2015 blieben damit allein aus diesem Jahr zwischen 550.000 und 600.000 Anträgen unbeschieden. „Alle Asylsuchenden, die davon betroffen sind, müssten so lange durch Länder und Kommunen untergebracht und versorgt werden. Es wäre wesentlich sinnvoller und auch für alle Beteiligten besser, stattdessen endlich dafür zu sorgen, dass das Bundesamt seine Aufgaben erfüllt“, so Ministerin Alt.
Mit freundlichen Grüßen

Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
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