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Schleicher-Rothmund: CDU kennt Verfassung nicht

von Frank Baranowski
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(LNP) Barbara Schleicher-Rothmund, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion kritisiert den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Hans-Josef Bracht, bezüglich seiner Äußerungen in Zusammenhang mit dem von der CDU-Landtagsfraktion vorgelegten Gutachten der Düsseldorfer Kanzlei RWP Rechtsanwälte GbR:

„Gut, dass Herr Bracht endlich einen Blick in die rheinland-pfälzische Landesverfassung geworfen hat. Seine gestrigen Äußerungen, Abgeordnete könnten sich durch ihr Abstimmungsverhalten strafbar machen, sind nachweislich falsch. Entweder, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU kannte bis heute die rheinland-pfälzische Landesverfassung nicht, oder hat absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung zu schüren. Beides ist einer Landtagsfraktion unwürdig und zeigt, dass die CDU in ihrem Eifer weit über das Ziel hinaus schießt.“

Eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des rheinland-pfälzischen Landtages kommt zu dem Schluss, dass mit der verfassungsrechtlich garantierten Indemnität als persönlicher Strafausschließungsgrund die strafrechtliche Verfolgbarkeit des Abgeordneten ausgeschlossen ist.

„Reine Parteipolemik statt ein ernstgemeintes Signal an die Region um den Nürburgring – das ist leider alles, was die Menschen im Land von Julia Klöckner und der CDU zu hören bekommen. Dabei ist ihr anscheinend mehr daran gelegen, mit fragwürdigen Gutachten Unsicherheiten zu schüren als zu einer nachhaltigen Lösung für den Ring zu gelangen.“

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