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Brandenburger Steuerfahndung braucht Rückhalt der Landesregierung

von Frank Baranowski
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(LNP) Vogdt: Arbeitsrückstand von 17 Monaten bei Steuerfahndungsprüfungen ist ein deutlicher Hinweis auf Überlastung

Die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg hat die Landesregierung nach der Effizienz der brandenburgischen Steuerfahndungsbehörden gefragt – Anlass war Kritik des Landesrechnungshofs.

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Steuerbetrug sprechen wir Liberale uns für eine gute Ausstattung der Steuerfahndungsbehörden aus. Im Sinne aller Steuer zahlenden Brandenburgerinnen und Brandenburger und aller Steuer zahlenden Unternehmen ist es wichtig, Betrugsfälle effizient aufzuklären“, sagte Marion Vogdt. „Ein Arbeitsrückstand von 17 Monaten bei Fahndungsprüfungen ist ein deutlicher Hinweis auf die Überlastung der Steuerfahndung. Auch wenn in einigen Fällen die Ursache für die stockende Bearbeitung nicht bei der Steuerfahndung selbst liegt, so sind die in der Antwort genannten über 700 offenen Fahndungsfälle mit Sicherheit zu viele“, sagte Vogdt.

Der Landesrechnungshof Brandenburg hatte in seinem Jahresbericht 2013 auf mangelnde Effizienz der Steuerfahndungsbehörden hingewiesen, deshalb hat die FDP-Fraktion gezielte Fragen an die Landesregierung gestellt. Das Finanzministerium antwortete, die Steuerfahndungsstellen des Landes erfüllten ihren gesetzlichen Auftrag ‚vollumfänglich‘, räumte aber einen geschätzten Arbeitsrückstand von 17 Monaten bei Fahndungsprüfungen ein – im Jahr 2007 betrug der jeweilige Rückstand noch 13 Monate.

Lorenz Becker
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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