Startseite BundesländerThüringen Baumann: Thüringen als Land des Mittelstands und der kleinen Betriebe wird vom neuen Gläubigerschutz im Zahlungsverkehr profitieren

Baumann: Thüringen als Land des Mittelstands und der kleinen Betriebe wird vom neuen Gläubigerschutz im Zahlungsverkehr profitieren

von Frank Baranowski
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(LNP) Im Kampf gegen den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bzw. mangelnde Zahlungsmoral hat der Bundestag heute ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht. Von jetzt an sind Schuldner im Geschäftsverkehr zu einer besseren Zahlungsdisziplin verpflichtet. Unter anderem wird der gesetzliche Verzugszins angehoben. Er fällt an, wenn Schuldner verspätet zahlen. Zudem will der Bundestag im Falle eines Zahlungsverzugs Gläubigern das Recht einräumen, von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben. Zudem gelten Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen künftig in aller Regel als unwirksam. Diese sind meist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschriebenen. Neu geregelt wurden auch die sogenannten Abnahme- oder Überprüfungsfristen: Auch hier wurde eine Klarstellung vorgenommen, damit die Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung nicht hinausgeschoben werden kann.

Rolf Baumann, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, zeigt sich darüber hoch erfreut: „Gerade die vielen Mittelständler und kleinen Betriebe in Thüringen werden von diesem Gesetz profitieren. Viele Unternehmen liefern erstklassige Arbeit ab, müssen in Vorleistung gehen und warten dann ewig auf das Begleichen ihrer Rechnungen. Das kann zu Schieflagen führen und darf so nicht sein. Ich erhoffe mir davon außerdem, dass insbesondere staatliche Auftraggeber ihre Rechnungen künftig wieder schneller bezahlen und ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“, so Baumann. Denn nicht selten seien Betriebe in Thüringen wegen der nachlassenden Zahlungsmoral in der Vergangenheit wirtschaftlich ins Trudeln geraten bzw. sogar in Konkurs gegangen.

Mit dem Gesetz wird die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es muss in der kommenden Woche noch den Bundesrat passieren.

Franzisca Friedrich
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 0361 3772339
www.spd-thl.de

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