Startseite BundesländerBrandenburg Anwahlverhalten weiter stabil / Bildungsministerin Münch begrüßt erste Ergebnisse des „Ü7-Verfahrens“ für das Schuljahr 2014/15

Anwahlverhalten weiter stabil / Bildungsministerin Münch begrüßt erste Ergebnisse des „Ü7-Verfahrens“ für das Schuljahr 2014/15

von Frank Baranowski
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(LNP) Beim diesjährigen Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen (Übergang in die Jahrgangsstufe 7) zeichnet sich erneut ein insgesamt stabiles Anwahlverhalten ab. An dem „Ü7-Verfahren“ für das Schuljahr 2014/15 haben 215 weiterführende Schulen, darunter 118 Oberschulen, 21 Gesamtschulen und 76 Gymnasien teilgenommen. Nach dem Vorliegen der ersten Ergebnisse bewertet Bildungsministerin Martina Münch die Anmeldezahlen positiv: „Besonders erfreulich ist, dass die Oberschulen in diesem Jahr erneut steigende Anmeldezahlen vorweisen können – das spricht für die Qualität ihrer Arbeit.“

Insgesamt haben sich in diesem Jahr 15.899 Schülerinnen und Schüler (2013: 15.998) im so genannten Ü7-Verfahren mit Erstwunsch an weiterführenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft angemeldet. Hinzu kommen 811 Schülerinnen und Schüler, die aus Leistungs- und Begabungsklassen an Gymnasien und der Voltaire-Gesamtschule in Potsdam von der Jahrgangsstufe 6 in die Jahrgangsstufe 7 aufrücken.

Das Anwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler weist im Vergleich zum Vorjahr nur leichte Änderungen auf: 37,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler gaben als Erstwunsch eine der 118 Oberschulen an (2013: 36,6 Prozent). Bei den Anmeldungen an den 76 Gymnasien verringert sich die Anwahlquote auf 46 Prozent (2013: 47,7 Prozent). Der Anteil der Erstwünsche für die 21 Gesamtschulen liegt bei 16,8 Prozent (2013: 15,7 Prozent). Viele Gesamtschulen sind auch in diesem Schuljahr sehr stark nachgefragt.

Nicht alle Erstwünsche für das Gymnasium werden erfüllbar sein. Einige Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen wollen, aber nicht die erforderlichen Kriterien erfüllen, müssen auch in diesem Jahr am Probeunterricht teilnehmen. Die erforderlichen Kriterien für die Aufnahme an einem Gymnasium sind die maximale Notensumme 7 in den Fächern Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 sowie die Empfehlung zur Eignung für den Bildungsgang der allgemeinen Hochschulreife im Grundschulgutachten. Der Probeunterricht wird an zwei Terminen im März stattfinden. Nach dem 04. April 2014 beginnt das Aufnahmeverfahren an den einzelnen Schulen unter Einbeziehung der Ergebnisse des Probeunterrichts.

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Martina Marx
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