Home Niedersachsen Fall Edathy: Rechtsstaatliche Grundsätze können und dürfen nicht nach Belieben ausgetauscht werden
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Fall Edathy: Rechtsstaatliche Grundsätze können und dürfen nicht nach Belieben ausgetauscht werden

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(LNP) In der vergangenen Plenarsitzung hat die Landesregierung umfangreich und öffentlich zum Fall Edathy Stellung genommen. Auch der Innenausschuss des Landtags hat sich heute erneut in einer vertraulichen Sitzung mit dem Fall befasst.

Das sagen die Grünen / Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Die Landtagsopposition ruft nach Aufklärung, aber ihr Agieren in Plenum und Ausschüssen behindert eine unabhängige Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit. Dazu gehört auch die Forderung, der heutige Innenausschuss hätte öffentlich tagen sollen. Es ist gut und wichtig, dass sich rechtsstaatliche Grundsätze nicht nach Belieben austauschen lassen.“

„Ich fordere die CDU-Landtagsfraktion dringend auf, ihre Generalverdächtigungen gegen die Landesregierung, Staatsanwaltschaften und Polizei zu unterlassen. Mit derlei öffentlichen Anschuldigungen ist weder dem Opfer- noch dem generellen Schutz von Persönlichkeitsrechten gedient.“
Zum Hintergrund

Im Zusammenhang mit einer Entsachlichung der Debatte rund um den Fall Edathy im Niedersächsischen Landtag, wurde ein Ordnungsruf für den Abgeordneten Nacke angekündigt. Da Herr Nacke dem Plenum am Donnerstagnachmittag fernblieb, konnte der Ordnungsruf nicht vom Landtagspräsidenten Busemann erteilt werden.

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen
Theresa Junge, Pressesprecherin
Tel. 0511/3030-4205
Fax. 0511/3030-994205
E-Mail: presse.gruene@lt.niedersachsen.de
www.fraktion.gruene-niedersachsen.de

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