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Erhöhung der EEG-Zulage: Die wahren Preistreiber haben mit dem Ökostromausbau nichts zu tun

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(LNP) Zu der für heute angekündigten Erhöhung der Umlage gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) äußert sich die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking:
 
„Nur 13 Prozent der für das Jahr 2014 angekündigten Erhöhung der EEG-Umlage von derzeit 5,3 auf 6,2 Cent pro Kilowattstunde gehen auf den Neubau von Wind-, Solar- und Bioenergieanlagen zurück. Denn inzwischen sind die Vergütungssätze für den Ökostrom so gering, dass diese kaum ins Gewicht fallen. Die wahren Preistreiber haben mit dem Ökostromausbau nichts zu tun. Selbst ohne Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde die Umlage steigen. Die EEG-Erhöhung geht im Wesentlichen auf die preistreibende Wirkung sinkender Börsenstrompreise sowie die ausufernden Privilegien der Industrie zurück.“

Für Frederking zeigen diese Zahlen, wo die dringend erforderliche EEG-Reform ansetzen muss: „Die Vergütungen für Neuanlagen dürfen nicht weiter gekürzt werden. An den wirklichen Ursachen der Verteuerung ginge das vorbei. In einer ersten Stufe muss das EEG von unnötigen Kosten befreit werden, in einer zweiten Stufe ist es neu auszurichten.“

„Bereits in diesem Jahr hätte der Strompreis für Privathaushalte und das Handwerk um 2 Cent gesenkt werden können, wenn bündnisgrüne Vorschläge umgesetzt worden wären. Im Jahr 2014 beträgt das Preissenkungspotenzial sogar mehr als 2 Cent.
Dazu müssen Ausnahmeregelungen für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch reduziert werden, die gesunkenen Börsenstrompreise an alle weitergegeben werden und die Haftungsumlage für Offshore-Windanlagen zurückgenommen werden. Die neue Bundesregierung muss diese Maßnahmen auf den Weg bringen. Fehlkonstruktionen müssen beseitigt werden, um den Strompreisanstieg zu stoppen.“
 
„Die Bundesregierung hat die Energiewende zur Subventionsmaschine für die Großindustrie gemacht. Insgesamt wird die Industrie bei den Strompreisen um 9,5 Milliarden Euro entlastet. Dieses Geld müssen zum überwiegenden Teil Privathaushalte und der Mittelstand aufbringen.“
 
Erklärung:
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Bevorzugung der Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Es garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen – beispielsweise für neue Photovoltaikanlagen zur Zeit 14,27 und für neue Windanlagen rund 9 Cent pro Kilowattstunde. Mit der EEG-Umlage werden diese Einspeisevergütungen – aber auch andere Kostenanteile –  auf die Stromverbraucher verteilt.
Stromintensive Unternehmen können sich durch die besondere Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage weitgehend befreien lassen. Das wiederum führt zum Anstieg der EEG-Umlage, weil diese dann von weniger Verbrauchern getragen werden muss.

Udo Mechenich
Pressesprecher
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Tel.: 0391/560-4008
Fax: 0391/560-4006
udo.mechenich@gruene.lt.sachsen-anhalt.de
www.gruene-fraktion-sachsen-anhalt.de

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