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Sachsen-Anhalt übernimmt zugunsten der Nord LB einen Garantierahmen über 500 Mio. Euro

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(LNP) Finanzminister Jens Bullerjahn hat heute das Kabinett über den von Sachsen-Anhalt bereit gestellten Garantierahmen für die Norddeutsche Landesbank unterrichtet.

Demnach bürgt Sachsen-Anhalt in Höhe von 500 Mio. Euro für die Nord LB.  Der entsprechende Garantievertrag wurde am 1. August 2012 unterzeichnet.

Die Garantie ist Bestandteil der in 2011 und 2012 beschlossenen umfassenden Kapitalstärkungsmaßnahmen der Träger zugunsten der NORD/LB, die am 25. Juli 2012 von der EU-Kommission genehmigt wurden. Die EU-Kommission erkennt dabei ausdrücklich an, dass die NORD/LB kein Stützungsfall ist und aus eigener Kraft gut durch die Krise gekommen ist. Die Kapitalstärkungsmaßnahmen wurden nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus vorangetrieben, sondern um den von der Europäischen Bankenbehörde (EBA) geforderten strengeren Eigenkapitalanforderungen gerecht werden zu können

Die Garantie, die angemessen verzinst wird, führt zu einer Eigenkapitalentlastung der risikogewichteten Aktiva der NORD/LB

Hintergrund:
Die EBA hatte von der Nord LB (und anderen Banken) eine harte Kernkapitalquote von 9 Prozent gefordert. Dazu wurden stille Einlagen und andere Kapitalinstrumente in Stammkapital der Nord LB umgewandelt und der Bank auch neues Stammkapital zugeführt. Die Kapitalstärkungsmaßnahmen betrugen im Jahr 2011 insgesamt 1,67 Mrd. €, bis Mitte August 2012 werden weitere 1,25 Mrd. € umgesetzt.

An diesen Stammkapital-Maßnahmen hat sich Sachsen-Anhalt nicht beteiligt. Bei den Verhandlungen über das Gesamtpaket, das auch Garantien beinhaltet, hat sich Sachsen-Anhalt nun bereit erklärt, einen Garantierahmen von 500 Mio. Euro zu gewähren. Das Land Niedersachsen, das die oben beschriebenen Kapitalstärkungsmaßnahmen nachhaltig getragen hat, übernimmt Garantien in Höhe von 200 Mio. Euro.

Bereits im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2012/13 hat der Landtag die Ermächtigung zur Garantie-Übernahme von 500 Mio. Euro zugunsten der Nord LB verankert. Damit sind jetzt keine haushalterischen Maßnahmen in Sachsen-Anhalt nötig.

Holger Totzek
Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Hegelstrasse 42
39104 Magdeburg

Tel. : +49 391 567 6689
E-Mail: Holger.Totzek@stk.sachsen-anhalt.de

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