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14. Dezember 2024
AllgemeinNordrhein-Westfalen

Verunreinigung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Valsartan

Verunreinigung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Valsartan.

(lnp) Verunreinigung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Valsartan – auch Versicherte der KNAPPSCHAFT betroffen. Produktionsbedingte Verunreinigung von Medikamenten mit einem potenziell krebserregenden Stoff. Ärzte verordnen neue Medikamente.

KNAPPSCHAFT erstattet Zuzahlungen an 63.000 Kunden

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat festgestellt, dass es bei einigen Präparaten mit dem Wirkstoff Valsartan zu einer produktionsbedingten Verunreinigung mit einem potenziell krebserregenden Stoff gekommen ist.

Valsartan ist ein Arzneistoff, der überwiegend in der Behandlung von Bluthochdruck zur Anwendung kommt. Das macht ein schnelles Handeln erforderlich. Die betroffenen Präparate sind von den betroffenen Herstellern aus den Apotheken zurückgerufen worden und somit dort nicht mehr erhältlich.

Gemäß Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen Patientinnen und Patienten, die valsartanhaltige Arzneimittel einnehmen, diese nicht ohne Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt absetzen, da das gesundheitliche Risiko eines Absetzens um ein Vielfaches höher liegt als das mögliche Risiko durch eine Verunreinigung. Ein akutes Patientenrisiko besteht nicht.

Apotheken nehmen betroffene Medikamente zurück

Die Apotheken nehmen betroffene valsartanhaltige Medikamente zurück, allerdings erfolgt hier kein direkter Austausch mit einem anderen Präparat. Die Entscheidung über ein Alternativpräparat trifft der behandelnde Arzt und stellt eine neue Verordnung über ein nicht betroffenes Präparat aus.

Die Versicherten der KNAPPSCHAFT müssen die gesetzliche Zuzahlung für das neue Medikament nicht doppelt leisten. Die KNAPPSCHAFT übernimmt bei Neuversorgung einmalig die gesetzliche Zuzahlung, sofern das zuvor verordnete valsartanhaltige Präparat vom Rückruf betroffen ist.

Erstattungsantrag bei Knappschaft oder der Homepage erhältlich

Mit Einreichung der Quittung der Apotheke zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der KNAPPSCHAFT erhält der Versicherte die verauslagten Kosten zurück. Der Erstattungsantrag ist in jeder Geschäftsstelle erhältlich. Alternativ kann er auf der Homepage www.knappschaft.de heruntergeladen werden.

Beleg und Antrag sind an folgende Adresse zu senden:

KNAPPSCHAFT
Kranken- und Pflegeversicherung
45095 Essen.

Pressekontakt
Dr. Wolfgang Buschfort
Pressesprecher
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14-28, 44789 Bochum
Tel. 0234 304-82050
Fax 0234 304-82060
wolfgang.buschfort@kbs.de
www.kbs.de

Quelle: Pressemeldung der Knappschaft vom 25. Juli 2018.
Bildquelle: pixabay.com

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