Startseite BundesländerSachsen Schiemann: „Ehemalige DDR-Heimkinder sollen ihre Ansprüche formlos bis zum 30. September geltend machen“

Schiemann: „Ehemalige DDR-Heimkinder sollen ihre Ansprüche formlos bis zum 30. September geltend machen“

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Vorsitzende des Arbeitskreises „Verfassung, Recht und Europa“ der CDU-Landtagsfraktion Marko Schiemann rät ehemaligen DDR-Heimkindern, ihre Ansprüche fristgerecht geltend zu machen:

„In einer breiten öffentlichkeitswirksamen Kampagne sollten Betroffene darauf aufmerksam gemacht werden, bis zum 30. September 2014 ihre Ansprüche aus dem Fonds ‚Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990‘ geltend zu machen.

Natürlich wäre es wünschenswert, dass Termine für Beratungsgespräche bei der Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen in Leipzig schneller vergeben werden. Jedoch ist ein solcher Beratungstermin nicht zwingend für die Antragsstellung erforderlich. Betroffene müssen sich lediglich formlos, aber schriftlich (auch per Mail), an ihre zuständige Anlauf- und Beratungsstelle wenden und mitteilen, dass sie als ehemaliges Heimkind mit Folgeschäden Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen möchten.

Auch wenn mit dem Geld die erlittenen Schädigungen und das Unrecht nicht wieder gut gemacht werden kann, hilft es vielleicht das Leid etwas zu lindern. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin mit aller Kraft um die Opfer des DDR-Unrechtstaates kümmern. Wir erwarten, dass alle Opfer die Chance erhalten, auch für ihr Leid entschädigt zu werden.“

Zum Hintergrund: Für die Zahlung von Unterstützungsleistungen an die Gruppe der Personen, die als Kind oder Jugendlicher in DDR-Heimen untergebracht waren und die aufgrund der dort erlittenen menschenrechtswidrigen Behandlung noch heute unter Folgeschäden leiden, wurde am 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ eingerichtet. Insgesamt stehen bisher für den Hilfsfonds 40 Millionen Euro bereit. Bis zum 30. September 2014 besteht für Betroffene die Möglichkeit, Vereinbarungen mit der jeweiligen Anlauf- und Beratungsstelle sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu schließen. Der Fonds soll nach Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel, spätestens zum 30. Juni 2017, beendet werden.

Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Pascal Ziehm │ Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: 0351 493-5611 │ Mobil: 0173 4418453
E-Mail: pascal.ziehm@slt.sachsen.de

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