Startseite BundesländerNiedersachsen Mehr Zeit für die Organisation und die Koordination des Schulbetriebs: Schulleitungen kleiner Ganztagsschulen werden ab 1. September 2014 entlastet

Mehr Zeit für die Organisation und die Koordination des Schulbetriebs: Schulleitungen kleiner Ganztagsschulen werden ab 1. September 2014 entlastet

von Frank Baranowski
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(LNP) Nach dem Abschluss der Verbandsanhörung hat die niedersächsische Landesregierung in ihrer Sitzung am Dienstag beschlossen, die Schulleitungen an öffentlichen kleinen Ganztagsschulen stärker zu entlasten. Mit einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung um bis zu einer Unterrichtsstunde pro Woche werden Schulleiterinnen und Schulleiter ab dem kommenden Schuljahr (2014/2015)  mehr Zeit für die Organisation und die Koordination des Ganztagsbetriebs haben. Die geänderte Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) tritt am 1. September 2014 in Kraft. Die Anhörung der betroffe¬nen Verbände hatte keine Änderung des vorgelegten Verordnungsentwurfs ergeben.
 
Die bessere Ausstattung von Ganztagsschulen und die damit verbundene deutliche Quali¬tätsverbesserung im Bildungsbereich seien wesentliche Bestandteile der „Zukunftsoffensive Bildung“, erläuterte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Verantwortung für die erfolgreiche Umsetzung des Ganztagsbetriebs tragen die Schulleitungen. Die Schulleitungen kleiner Ganztagsschulen sollen von der Unterrichtserteilung entlastet werden, um die zeitaufwändige und arbeitsintensive Aufgabe besser erledigen zu können. Da die Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter dieser kleinen Schulen am höchsten sei, solle sie um eine beziehungsweise eine halbe Unterrichtsstunde vermindert werden, sagte Heiligenstadt.

Die Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen richtet sich nach der Größe der Schule und nach der jeweiligen Schulform. Die Größe einer Schule wird bestimmt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der daraus zu bildenden Klassen sowie dem genehmigten Zusatzbedarf: Je mehr Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen, desto mehr Lehrerstunden stehen den Schulen zur Verfügung. Diese „Lehrer-Sollstunden“ bilden die Basis für die Ermittlung der Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen. Dabei gilt der Grundsatz, dass mit der Größe der Schule die Unterrichtsverpflichtung von Schulleitungen sinkt. Von der neuen Regelung profitieren insbesondere alle einzügigen Grundschulen mit Ganztagsangebot.

Die Schulleitungen an sehr kleinen Grundschulen haben bisher eine Unterrichtsverpflichtung von 20 Wochenstunden. Durch die avisierte Ermäßigung soll deren Unterrichtsverpflichtung auf 19 Wochenstunden gesenkt werden. Die Schulleitungen dieser sehr kleinen Ganztagsgrundschulen haben damit pro Woche eine Stunde mehr Zeit, um den Ganztagsbetrieb zu organisieren.

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