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Landesregierung packt Sanierungsstau an Hochschulen weiter an

von Frank Baranowski
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(landesnachrichtenportal) Landesregierung packt Sanierungsstau an Hochschulen weiter an. 150 Millionen Euro für dringend erforderliche Investitionen. Die niedersächsischen Hochschulen erhalten 150 Millionen Euro zusätzlich zur Finanzierung notwendiger Sanierungsarbeiten. Die Mittel werden aus dem „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ bereitgestellt, dem in einem ersten Schritt im Laufe dieses Jahres insgesamt 750 Millionen Euro zugeführt werden.

„An den Hochschulen hat sich über Jahrzehnte ein deutlich erkennbarer Sanierungsstau angehäuft. Unser Ziel sind gut ausgestattete Hochschuleinrichtungen überall in Niedersachsen“, sagt die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Viele Gebäude sind mehr als 40 Jahre alt und in den vergangenen Jahren nicht ausreichend unterhalten worden, weil dafür oft das Geld fehlte. Nun packen wir diese Altlasten an.
Mit den Mitteln aus dem neu geschaffenen Sondervermögen ermöglichen wir dringende Investitionen in die baulich-technische Infrastruktur. Dies ist ein weiterer, wichtiger Schritt für die langfristige Entwicklung der Hochschulen in Niedersachsen.“

„Und zugleich ist dies ein weiterer Beitrag einer nachhaltigen und soliden Haushaltspolitik“, ergänzte der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. „Nachdem wir bereits seit dem Jahr 2016 keine Nettokreditaufnahme mehr benötigen, bringen wir nun die Infrastruktur in Ordnung. Denn unterlassene Instandhaltungen sind nichts anderes als verdeckte Schulden“, so der Minister.

Von den Mitteln des Sondervermögens werden neben den Sanierungsarbeiten an der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universitätsmedizin Göttingen 150 Millionen Euro für Investitionsmaßnahmen an den 18 übrigen Hochschulen in Niedersachsen verwendet. Unterstützt werden insbesondere kleine Hochschulen, die über geringe Eigenmittel verfügen und daher seit Jahrzehnten keine umfassenden Sanierungen in Angriff nehmen konnten. Neubauten werden nur unterstützt, wenn es sich um Ersatzbauten handelt, oder die Hochschulen dadurch teure Anmietungen aufgeben können. Ein weiterer Fokus liegt auf stark überalterter Bausubstanz.

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Herausgeber: Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Quelle: Pressemitteilung Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur vom 09.06.2017.

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