Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Kolze: 10-Jahres-Frist schafft Klarheit und Rechtsfrieden

Kolze: 10-Jahres-Frist schafft Klarheit und Rechtsfrieden

von Frank Baranowski
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(LNP) „Die gestern im Innenausschuss gefasste Beschlussempfehlung ist wirtschafts- und kommunalfreundlich. Die Vorwürfe der Linken hingegen irreführend“, stellt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, in Bezug auf eine Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE zum Kommunalabgabengesetz (KAG) klar.

„Mit der Verjährungsregelung für den Vorteilsausgleich schaffen wir die kürzeste Frist aller Bundesländer und mit einer zusätzlichen Formulierung erhalten die Kommunen den Spielraum, den sie benötigen, auf sogenannte Nacherhebungsfälle zu verzichten. Dies dient dem Rechtsfrieden. Diese 10-jährige Frist ist richtig, denn sie eröffnet allen Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldnern nunmehr Klarheit darüber, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen haben.

Neben dieser materiellen Ausschlussfrist beinhaltet der Gesetzentwurf zur Sicherung der Einnahmen aus Altfällen eine Übergangsregelung, nach der noch bis Ende nächsten Jahres entsprechende Beiträge erhoben werden können. Die CDU-Fraktion erachtet diesen Regelungsvorschlag der Landesregierung als einen guten Kompromiss, der auch die drohenden Einnahmeausfälle bei den kommunalen Aufgabenträgern nicht aus den Augen verliert. Unserer Auffassung nach muss eine rechtlich vertretbare Möglichkeit der Einnahmebeschaffung durch die kommunalen Aufgabenträger für diese sogenannten Altfälle berücksichtigt werden, um insbesondere einen Gebührenanstieg für die Bürgerinnen und Bürger oder eine Geltendmachung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu verhindern.“

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss vom 5. März 2013 den Landesgesetzgebern ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme eines Beitragsschuldners nach Erlangung des Vorteils nicht möglich sein darf. Der Landesgesetzgeber hat nunmehr gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu regeln, dass der Vorteilsausgleich nicht unbegrenzt nach der technischen Herstellung erfolgen kann.

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
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