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Handreichung zur Zusammenarbeit von Bundeswehr und Schule

von Frank Baranowski
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Minister Brodkorb: Eltern müssen Besuchen von Bundeswehreinrichtungen ihrer Kinder zustimmen

(LNP) In Mecklenburg-Vorpommern müssen Lehrerinnen und Lehrer sicherstellen, dass die Besuche von Jugendoffizieren in der Schule nach dem Beutelsbacher Konsens ablaufen. Der Beutelsbacher Konsens regelt die theoretischen Grundlagen der politischen Bildung in Deutschland und stammt aus dem Jahr 1976. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr haben eine entsprechende Handreichung für Lehrkräfte abgestimmt.

„Die Handreichung liefert den Lehrerinnen und Lehrern Hinweise, nach welchen Regelungen Besuche von Jugendoffizieren ablaufen sollen“, betonte Bildungsminister Mathias Brodkorb. „Besuche von Bundeswehreinrichtungen sind Schülerinnen und Schülern ab dem 14. Lebensjahr möglich, setzen jedoch das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Sollten Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern dem Besuch der Einrichtung nicht zustimmen, nehmen die Jungen und Mädchen am Unterricht von Parallelklassen teil“, erläuterte der Minister.

Die Beachtung des Beutelsbacher Konsenses und damit die Möglichkeit der eigenständigen Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler ist durch die Lehrkraft sicherzustellen, indem sie zum Beispiel zur Veranstaltung mit dem Jugendoffizier einen weiteren externen schulischen Kooperationspartner zum Unterricht hinzuzieht, von dem zu vermuten ist, dass er eine dezidiert andere Auffassung zum Unterrichtsthema vertritt oder den Unterricht mit dem Jugendoffizier vor- und nachbereitet und bei der Vor- bzw. Nachbereitung Positionen zur Unterrichtsthematik einbringt, die eine dezidiert andere Auffassung zum Unterrichtsthema zur Geltung bringen. Möglich ist auch hier die Hinzuziehung eines weiteren externen schulischen Kooperationspartners.

Katrin Schwarz
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Pressestelle
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