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GRÜNE erheben Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft

von Frank Baranowski
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(LNP) Am Freitag haben die Landtagsabgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie die beiden Landesvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV, Claudia Müller und Andreas Katz, beim Landesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft eingereicht. Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Regelung der Bestandsdatenauskunft vom 1.Juli 2013.

„Mit diesem Gesetz erhalten Polizei und Verfassungsschutz die Möglichkeit, Passwörter, PIN und PUK für Endgeräte abzufragen. Unter Umständen erhalten sie dadurch Zugang zu Informationen, die der Intimsphäre unterfallen und somit besonders schützenswert sind.“, erläutert Johannes Saalfeld das Gesetz. „Die an sich erforderlichen Regelungen zum Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung sucht man in dem Gesetz jedoch vergebens.“

Die Beschwerdeführer kritisieren, dass das Gesetz zur Regelung der Bestandsdatenauskunft schwerwiegende Grundrechtseingriffe zulasse, dabei aber nicht die für ein solches Gesetz geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen erfülle.  „Gedanklich verharrt das Gesetz auf dem Stand der Neunziger Jahre,“ sagt Johannes Saalfeld. „Dabei geht es heute schon längst nicht mehr um einen bloßen Geräte- oder Mailbox-Zugriff. Moderne Smartphones sind nicht nur Speicher von Telekommunikationsdaten, sondern von persönlichen Daten aller Art. Zugriffe auf solche sensiblen Daten dürfen, wenn überhaupt, nur aufgrund einer richterlichen Anordnung erfolgen. Das scheint unsere Landesregierung aber anders zu sehen.“ Polizei und Verfassungsschutz werden außerdem dazu ermächtigt, Daten anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse abzurufen. „Die Identifizierung von dynamischen IP-Adressen ermöglicht letztlich eine Deanonymisierung von Kommunikationsvorgängen im Internet“, so Saalfeld. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre eine hinreichend klare Entscheidung des Gesetzgebers vonnöten gewesen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Identifizierung erlaubt sein soll. Eine solche ist der neuen Regelung aber nicht zu entnehmen.“ Verletzt sehen sich die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Datenschutz, in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seinen Ausprägungen als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme, in ihrem Grundrecht auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses sowie in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.  „Anders als etwa das Grundgesetz enthält unsere Landesverfassung ein Grundrecht auf Datenschutz,“ sagt Claudia Müller, Vorsitzende der GRÜNEN im Land. „Dieses Grundrecht wird durch das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft akut bedroht. Der ständigen Ausweitung der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern stellen wir uns mit dieser Verfassungsbeschwerde entgegen.“ Der Beschwerde vor dem Landesverfassungsgericht können sich Bürgerinnen und Bürger noch anschließen. „Wir öffnen unsere Verfassungsbeschwerde gerne und freuen uns über weitere Personen, die mit uns gemeinsam Klage erheben wollen“, so Müller. Die Gerichts-, Anwalts- oder sonstigen Kosten werden von den Grünen übernommen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die sich der Beschwerde anschließen, entstehen also durch die Vertretung vor Gericht keine Kosten. Fahrtkosten zum Verhandlungsort können dagegen nicht übernommen werden. Alle Informationen, wie man der Beschwerde beitreten kann, sind unter www.bestandsdatenauskunft-mv.de zu finden.

Ole Krüger
Landesgeschäftsführer
Fon: 0385 – 55 74 356
Mail: ole.krueger(at)gruene-mv.de

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