Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Erste Ergebnisse der Ferkeluntersuchungen liegen vor

Erste Ergebnisse der Ferkeluntersuchungen liegen vor

von Frank Baranowski
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(LNP) Die pathologisch-anatomischen Untersuchungen von fünf getöteten Ferkeln, die auf Anordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erfolgte, sind nunmehr abgeschlossen. Sie wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, kurz LALLF, durchgeführt. Die Tiere wurde per Kopfschlag betäubt und getötet. „Beim Umgang mit Lebensmitteln muss sich etwas ändern. Damit meine ich den Produzenten genauso wie den Verbraucher und den Lebensmitteleinzelhandel“, bilanzierte Minister Dr. Backhaus.

Nach den tierschutzrechtlichen Vorgaben ist das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ein Straftatbestand. Ein allgemein anerkannt vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Tieren zum Zwecke der Lebensmittelgewinnung. Das Töten lebensschwacher Ferkel kann einen vernünftigen Grund darstellen, wenn zuvor ordnungsgemäß abgewogen wurde, ob eine reale Überlebenschance besteht. Dieses ist eine Einzelfallentscheidung, die der verantwortungsbewusste Tierhalter zu treffen hat. Kriterien für die Lebensfähigkeit eines Ferkels können organische Fehlentwicklungen oder auch starkes Untergewicht sein. Das optimale Geburtsgewicht liegt zwischen 1,6 und 1,7 kg. Bei starkem Untergewicht ist nach herrschender wissenschaftlicher Meinung die Überlebensrate sehr gering und sinkt rapide mit weiter abnehmendem Geburtsgewicht. Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) getötet werden. Das Tierschutzrecht lässt für Schweine als Tötungs- und Betäubungsverfahren u.a. den Kopfschlag bis 5 kg Körpergewicht außerhalb von Schlachtbetrieben zu, wenn der Kopfschlag und die Entblutung von der gleichen Person durchgeführt werden. Bei Anwendung eines Kopfschlages ist die Tötung z. B. durch anschließende Entblutung oder durch eine andere geeignete Tötungsmethode wie Genickbruch herbeizuführen. Für das Töten überzähliger Ferkel (d. h. es werden mehr Ferkel geboren, als die Sau Zitzen hat), ist grundsätzlich kein vernünftiger Grund erkennbar. Dies war jedoch nicht Teil der hier durchgeführten Untersuchungen sondern ist Gegenstand der gesonderten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Die Sektionsbefunde liegen nun vor. Die untersuchten Tiere wogen zwischen 430 und 650 g, waren demnach extrem untergewichtig und damit nicht lebensfähig. Danach führte der Kopfschlag bei allen fünf Ferkeln mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum schnellen Bewusstseinsverlust. Die Todesursache von vier Ferkeln ist in den starken Hirnverletzungen zu sehen, bei einem Ferkel ist die Rückenmarksdurchtrennung im oberen Wirbelbereich als Ursache diagnostiziert worden. „Wir werden die Ergebnisse natürlich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen“, betonte Dr. Backhaus.

„Wir müssen zu mehr Transparenz gerade in der industriellen, also nicht flächen gebundenen, Landwirtschaft kommen. Daher schlage ich vor, dass es vor allem in solchen Betrieben, ein Tierschutzbeauftragter eingesetzt werden muss. Hier gibt das Tierschutzgesetz den nötigen Spielraum“, sagte Dr. Backhaus. Nach § 16 Abs. 4a Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) kann die zuständige Behörde im Einzelfall von demjenigen der eine Nutztierhaltung betreibt, die Benennung eines Verantwortlichen für die Einhaltung der Tierschutzanforderungen verlangen. „Wir werden Anfang 2014 gemeinsam mit den für die Einhaltung des Tierschutzes zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern prüfen, wie wir dies praxistauglich umsetzen können“, unterstrich der Minister.

Constantin Marquardt
Pressesprecher
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel:  +49385 588 6003
Fax:  +49385 588 6026
Mail: c.marquardt@lu.mv-regierung.de

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