Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern Egbert Liskow: Lockerung des Kooperationsverbotes ist politisch überfällig

Egbert Liskow: Lockerung des Kooperationsverbotes ist politisch überfällig

von Frank Baranowski
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(LNP) Anlässlich des heute vom Bundeskabinett gebilligten Entwurfs zur Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, das Kooperationsverbot im Hochschulbereich zu lockern, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Egbert Liskow:

„Heute ist ein guter Tag für die Hochschulen. Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist politisch überfällig. Derzeit verbietet das Grundgesetz, dass der Bund sich finanziell direkt für die Hochschulen engagiert. Im Frühjahr 2012 hatte der Bund deswegen bereits angeboten, das Grundgesetz zu ändern. Wäre das Grundgesetz damals geändert worden, wäre der Bund schon längst in die Finanzierung der Hochschulen eingestiegen. Aufgrund der Hartleibigkeit von Rot-Grün im Bundesrat ist die Grundgesetzänderung damals nicht zustande gekommen – vermeintlich, weil die angebotene Grundgesetzänderung nicht weit genug ging, tatsächlich, weil Rot-Grün Fundamentalopposition zum Schaden der Hochschulen betrieb. Umso erfreulicher ist es, dass die Grundgesetzänderung nun doch eine Mehrheit findet.

Mit der Grundgesetzänderung einher geht die Übernahme der Kosten für das BAföG durch den Bund. Mecklenburg-Vorpommern wird hierdurch finanziell erheblich entlastet. Wichtig ist, dass die Mittel vollständig im Bildungsbereich ankommen. Für die CDU-Fraktion steht fest, dass der größte Handlungsbedarf bei den Hochschulen besteht. Auf mindestens 20 Mio. Euro jährlich dürfte sich das strukturelle Defizit der Hochschulen belaufen. Dieses Defizit auszugleichen wäre angesichts der ‚BAföG-Millionen‘ für das Land finanziell durchaus machbar.

Zu glauben, dass eine vollständige Beseitigung des Kooperationsverbotes automatisch einen Geldsegen für die Hochschulen zur Folge haben würde, ist indessen politisch äußerst naiv. Der Bund stellt den Ländern zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben jährlich viele Milliarden Euro zur Verfügung. Fiele eine der Aufgaben weg, etwa die Finanzierung der Hochschulen, würde dies fast automatisch zu Kürzungen bei den Länderhaushalten führen. Im Übrigen sind Forderungen nach noch mehr Engagement durch den Bund für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern auch deswegen unredlich, weil der Bund nur mit Mühe einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen schafft, während Mecklenburg-Vorpommern seit sieben Jahren alte Schulden tilgt.“

Jutta Hackert
Pressebüro
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