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Chance auf Schulabschluss für behinderte Jugendliche an Sonderschulen

von Frank Baranowski
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Chance auf Schulabschluss für behinderte Jugendliche an Sonderschulen

Chancen an Sonderschulen in Hamburg deutlich höher als an allgemeinen Schulen

(lnp) 172 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben an einer Sonderschule einen Schulabschluss erreicht, während es an den allgemeinbildenden Schulen lediglich 88 Schüler waren. Auf eine Schriftliche Kleine Anfrage von Karin Prien liefert der Senat nun erstmals eine Übersicht über die Schulabschlüsse von Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Schuljahr 2012/2013.

Dazu erklärt Karin Prien, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Um jedes Kind seinen individuellen Voraussetzungen entsprechend fördern zu können, brauchen wir neben der allgemeinbildenden Schule, an der inklusiv beschult wird, auch die Sonderschule als gleichwertige Alternative, die Eltern mit gutem Gewissen anwählen können. Nur dann können Eltern dauerhaft das volle Wahlrecht ausüben. Das Vorurteil, wer eine Sonderschule verlässt, verlässt diese ohne Abschluss, ist durch die veröffentlichten Zahlen deutlich widerlegt. Deshalb dürfen die Sonderschulen nicht, wie von Grünen und SPD geplant, abgeschafft werden, sondern müssen auch weiterhin in der Schulentwicklung als eine Säule Berücksichtigung finden.

Wir fordern eine bessere Ausstattung der Sonderschulen und ihre sinnvolle Vernetzung mit den allgemeinen Schulen. Gemeinsame Praxisklassen zwischen Stadtteilschulen und dem Regionalen Bildungs- und Betreuungszentrum (ReBBzs) sind zum Beispiel eine sinnvolle Einrichtung. Vor allem dürfen den Sonderschulen nicht weiter Ressourcen gekürzt werden, um damit inklusive Fördermaßnahmen an allgemeinbildenden Schulen gegen zu finanzieren. Auch aufgrund der Tatsache, dass zunehmend mehr Flüchtlingskinder an Sonderschulen beschult werden, ist die Kürzung der Sprachfördermittel für die Sonderschulen nicht nachvollziehbar. Angesichts der Rechtsprechung des OVG Lüneburg darf der Senat die ReBBZs und Sonderschulen nicht weiter ausbluten lassen und muss zudem bei seinem Inklusionskonzept grundlegend umsteuern. Ohne eine Konzentration auf Schwerpunktschulen und eine individuelle Ressource, die dann auch beim Kind ankommt, kann die UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg nicht rechtmäßig umgesetzt werden.“

Hintergrund:
Das OLG Lüneburg hat in einer aktuellen Entscheidung im vorläufigen Verfahren klargestellt, dass das Wohl des einzelnen Kindes und seine Förderung im Vordergrund zu stehen hat, wobei die Förderung den bislang erreichten Standard der Förderschulpädagogik nicht unterschreiten darf. Damit ist eine pauschale Ressourcenzuteilung, wie zurzeit an Grundschulen und Stadtteilschulen praktiziert, nicht vereinbar.

Julia Thiel
Pressesprecherin

Benedikt Nufer
stellv. Pressesprecher

CDU-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

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Fax: 040/428 31 – 2603
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