Startseite BundesländerSachsen Bundesdatenschutzbeauftragte verweist auf LINKEN Gesetzentwurf / Bartl: Wir kämpfen weiter für freien Informationszugang

Bundesdatenschutzbeauftragte verweist auf LINKEN Gesetzentwurf / Bartl: Wir kämpfen weiter für freien Informationszugang

von Frank Baranowski
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(LNP) Im „Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Andrea Voßhoff (CDU), wird auf den Entwurf für ein „Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und die Freiheit des Informationszugangs im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verwaltungstransparenzgesetz)“ (Drucksache 5/9012) der Fraktion DIE LINKE Bezug genommen (S. 19). Der Sächsische Landtag hatte diese Initiative im Juli 2013 mehrheitlich abgelehnt. Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

Ich freue mich, dass unsere Initiative auch auf Bundesebene wahrgenommen wird. Demokratische Entscheidungsprozesse werden nur möglich, wenn den Beteiligten und Betroffenen notwendige Informationen zur Verfügung stehen. Die öffentliche Hand sehen wir in der Bringschuld, innerhalb definierter Grenzen künftig Expertisen, Gutachten, aber auch Stellungnahmen, Prognosen zur Politikplanung, Kontrollergebnisse, Verträge mit Dritten und anderes zu veröffentlichen.

Deshalb hatten wir damals vorgeschlagen, den Artikel 34 der Sächsischen Verfassung wie folgt zu fassen: „Jede Person hat das Recht auf Zugang zu den bei den Behörden und Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise verfügbaren Informationen, soweit nicht gesetzlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Belange der Allgemeinheit entgegenstehen. Das Nähere bestimmt ein Gesetz.“ Für die konkrete Umsetzung dieses Anspruches schlugen wir ein spezielles Sächsisches Informationsfreiheitsgesetz vor.

Wenn es darum geht, Betroffene bei Vorhaben und Planungen einzubeziehen, müssen die zugrundeliegenden Informationen bekannt gemacht werden. Dafür ist ein bindender Rechtsanspruch notwendig. Die Verwaltungen sollen allerdings in erster Linie selbst tätig werden und etwa Informationen ins Internet stellen. Dabei muss von vornherein mitgedacht werden, dass das in einer für die Betroffenen verständlichen Form geschehen muss.

Die Fraktion DIE LINKE wird das Thema auch in der neuen Wahlperiode des Landtages auf die Tagesordnung setzen.

Kevin Reißig
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit | stv. Pressesprecher
Telefon |  +49 351 493-5871
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Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
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