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Oliver Kumbartzky: Anhörung zum Hundegesetz bestätigt unsere Initiative

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(LNP) Zur mündlichen Anhörung im Umwelt- und Agrarausschuss sagt der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:

„Der von der FDP-Landtagsfraktion eingebrachte Entwurf für ein neues Hundegesetz stieß sowohl in der schriftlichen, als auch in der mündlichen Anhörung auf sehr positive Resonanz.

Insbesondere die Abschaffung der umstrittenen Rasseliste wird von allen Verbänden und der Wissenschaft unterstützt. Die bisherigen Regelungen des Gefahrhundegesetzes haben sich nicht bewährt. Desweiteren ist festzuhalten, dass Hunde nicht aggressiv geboren werden, sondern erst durch falsche Haltung ein gestörtes Verhalten entwickeln können. Unser Gesetzentwurf setzt daher bei den Hundehaltern an und soll eine artgerechte Hundehaltung gewährleisten

Auch die weiteren Kernpunkte des Gesetzentwurfes – Sachkundeprüfung für alle neuen Hundehalter, Kennzeichnungspflicht, Aufbau eines zentralen Registers, obligatorische Haftpflichtversicherung, Wesenstest bei auffällig gewordenen Hunden – fanden in den Anhörungen grundsätzlich Zuspruch.

Das Gesetz wird jetzt weiter beraten und die vielen guten Anregungen aus den Stellungnahmen werden in diese Beratungen einfließen. Anpassungen sind im Verfahren noch möglich und auch gewollt.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein im kommenden Jahr ein modernes, praxistaugliches Hundegesetz bekommen wird, das für einen besseren Tierschutz sorgt und gleichzeitig die Akzeptanz der Hundehaltung erhöht.“

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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