Home Sachsen-Anhalt Güssau/ Reinecke: Anhörung im Ausschuss ergibt massive Bedenken – Kulturförderabgabe wird abgelehnt
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Güssau/ Reinecke: Anhörung im Ausschuss ergibt massive Bedenken – Kulturförderabgabe wird abgelehnt

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(LNP) In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur wurde im Rahmen einer Anhörung zum Kulturfördergesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ein einheitliches Bild der Angehörten deutlich. So gab es überwiegend Kritik an den von der Fraktion „Die Linke“ vorgesehenen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere Zwangsabgaben wurden aus massiven rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Eine „Bettensteuer“ bzw. eine so genannte „Aufwandsteuer“ in Höhe von zwei Prozent auf Übernachtungen würde Ungerechtigkeiten mit sich bringen und zu Lasten einer Branche gehen, die hart um ihre Existenz kämpfen muss.

Die Vertreter des DEHOGA-Verbandes erinnerten u.a. auch daran, dass das Beherbergungsgewerbe in Sachsen-Anhalt schmerzliche Einbußen durch das Hochwasser hinnehmen musste und insbesondere kleine Familienunternehmen zusätzliche Lasten nicht verkraften könnten. Mit dem Gesetz würde außerdem ein enormer Erhebungsaufwand verbunden sein. „Wenn Hotels zum verlängerten Arm des Finanzamtes gemacht werden und die Gäste gezwungen sind, verbindlich zu erklären, ob ihre Übernachtung aus geschäftlichen oder privaten Gründen erfolgt, ist dies kaum zumutbar und steigert keinesfalls die Attraktivität eines Aufenthalts in Sachsen-Anhalt“, erklärte Hardy Peter Güssau, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung und Kultur der CDU-Landtagsfraktion.

Die Koalitionsfraktionen halten demgegenüber am Grundsatz der Freiwilligkeit fest. „Für uns sind Zwangsabgaben keine Lösung“, erklärte Corinna Reinecke, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Wir setzen auf die Empfehlungen des Kulturkonvents, die auf verstärkte Kooperation, auf Synergieeffekte und auf Strukturanpassungen angesichts demografischer Veränderungen abzielen.“

Einwände gegen die Abgabe kamen auch vom Bund der Steuerzahler. Er bezweifelt, ob die mit gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls zu erzielenden Einnahmen tatsächlich der Kultur zugutekommen. Für die Bürgerinnen und Bürger wären mit diesem Gesetz Nachteile verbunden, da auch eine generelle Verteuerung zu befürchten ist.

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