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Landesregierung beschließt Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes / Kommunale Zuständigkeiten sollen erhalten werden

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(LNP) In der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, eine Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes in den Landtag einzu­bringen. Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom März dieses Jahres zur sogenannten „Beteiligung in eigener Sache“.
 
Das Gericht hatte entschieden, dass ein Landkreis als untere Abfallbehörde keine gewerbli­che Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen untersagen darf,  die in Konkurrenz zu einer eigenen Sammlung des Landkreises in seiner Funktion als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger steht. Bei einem entsprechenden Interessenkonflikt  sei das Umweltmi­nisterium zuständig.  Durch den Gesetzentwurf soll nun klargestellt werden, dass eine Betei­ligung in eigener Sache nur dann vorliegt, wenn die Kommune Antragstellerin bei ihrer eige­nen unteren Abfallbehörde ist oder wenn sie Adressat eines entsprechenden Bescheides ist. So ist die Vorschrift bisher auch immer angewendet worden.
 
Damit werden die unteren Abfallbehörden jetzt wieder generell für die Bearbeitung der An­zeigen gewerblicher Sammlungen zuständig. In diesem Zusammenhang werden die betrof­fenen Kommunen auch auf die Bedeutung der strikten organisatorischen und personellen Trennung der beiden Arbeitsbereiche als einerseits Abfallbehörde und als andererseits eige­ner Abfallbetrieb hingewiesen, um möglichen Interessenkollisionen vorzubeugen.
 
Presse- und Informationsstelle der
Niedersächsischen Landesregierung
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel:  (0511) 120 69 48
Fax: (0511) 120 68 33
Email: pressestelle@stk.niedersachsen.de

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