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Barthel: Ausgleich struktureller Unterschiede notwendig

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(LNP) „Für die CDU-Landtagsfraktion ist das Ausgleichsgebot ein wesentliches Element des FAG“, so Kay Barthel, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt zur aktuellen Debatte um das Finanzausgleichsgesetz. „Ein guter kommunaler Finanzausgleich soll nach unserer Auffassung nicht nur aufgabenangemessen sein. Er muss auch unterschiedliche strukturelle Entwicklungen in solidarischer Weise ausgleichen. Das ist der Grund, weshalb wir uns mit dem neuen Gesetzentwurf beispielsweise für eine Finanzausgleichsumlage und einen stärkeren Ausgleich der Steuerkraftunterschiede in der kommunalen Familie ausgesprochen haben. Weshalb man gerade bei der Bevölkerungsentwicklung vom Ausgleichsgebot abweichen will, können wir nicht nachvollziehen.

Die Bewältigung des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der der ländliche Raum nicht mit dem Problem allein lassen werden darf. Die Verteilung der Kommunalfinanzen darf dabei nicht ignoriert werden. Bei der Anwendung eines einheitlichen Faktors in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung findet schließlich auch keine Umverteilung zu Lasten kreisfreier Städte statt, da es diesen Ansatz im aktuellen FAG so nicht gibt. Erstmalig im neuen Entwurf wird die Bevölkerungsentwicklung unterschiedlich berücksichtigt. Dies führt zu einer Umverteilung in Richtung kreisfreier Städte.

Die Annahme, dass der Finanzbedarf linear mit dem Bevölkerungsrückgang sinkt, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit. Die Aufrechterhaltung von Verwaltungsstrukturen und die Daseinsvorsorge sind teilweise deutlich aufwendiger, wenn wenige Menschen auf großer Fläche verteilt sind. Wenn wir die finanzielle Ausstattung im ländlichen Raum an der regionalen Bevölkerungsentwicklung festmachen, wie im aktuellen Entwurf vorgesehen, verabschieden wir uns von der Idee gleichwertiger Lebensbedingungen in unserem Land. Mit der gleichen Argumentation wollen wir immerhin künftig die Mittel für die Kreisstraßenunterhaltung und Schülerbeförderung als besondere Ergänzungszuweisungen verteilen. Auch hier sind die Länge des Straßennetzes und die Verkehrsbelegung für den Finanzbedarf entscheidend und nicht die Frage, wie viele Menschen entlang der Straße wohnen. Einen regionalen Demografie-Faktor halten wir strukturpolitisch für problematisch und sehen deshalb an dieser Stelle noch Handlungsbedarf,“ erklärt Barthel abschließend.

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