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Sozialministerin würdigt das Engagement des Sonnenstrahl e.V.

von Frank Baranowski
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(lnp) Sozialministerin Klepsch würdigt das Engagement des Sonnenstrahl e.V. für die Familien mit krebskranken Kindern. In ihrem Grußwort zur Eröffnung des diesjährigen Benefizkonzertes des „Sonnenstrahl“ e.V. in der Kreuzkirche Dresden würdigte die sächsische Sozialministerin Barbara Klepsch das Wirken des Vereins. „Durch die Diagnose Krebs bei einem nahen Angehörigen gerät mitunter der Lebensalltag des gesamten Familiensystems aus den Fugen“, so die Ministerin. Dann sei es wichtig, dass besonnen auftretende und Hoffnung verbreitende Menschen den Betroffenen zur Seite ständen. Genau dies böten die Mitglieder des Vereins für die Eltern, Geschwister und sonstige nahe Angehörige von krebskranken Kindern und Jugendlichen.

Die Ministerin verwies auf die Bedeutung des Engagements füreinander und des Mitgefühls untereinander in einer Zivilgesellschaft. Der Verein Sonnenstrahl e.V. leistet für Familien, deren krebskranke Kinder im Uniklinikum Dresden untergebracht sind, vielfältige Unterstützung: Er unterhält eine Kontakt- und Beratungsstelle, bietet Musik- und Kunsttherapie während der Zeit der klinischen Behandlung und der ambulanten Nachsorge an. In der Umgebung des Uniklinikums hat er Elternwohnungen angemietet und eingerichtet, damit Eltern ihren Kindern in schweren Therapiezeiten nah sein können. Für die erkrankten Kinder und auch für deren Geschwister gibt es im Jahreslauf ein abwechslungsreiches Event-Programm.

Der Verein und seine Angebote sind vorrangig spendenfinanziert. Der Konzertbesucher verbinde durch sein Kommen ein schönes Musikerlebnis mit der guten Tat, der Spende für Familien mit kranken Kindern, so die Ministerin. Dies sei die offensichtliche Maxime des Vereins. Kinder brauchen freudige Erinnerungen auch in und für leidvolle Lebensphasen.

Rückfragen an Pressesprecherin Annett Hofmann: mailto:presse@sms.sachsen.de

Quelle: Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 08.04.2016.

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