Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz für besseren Schutz vor Täuschung und Irreführung beim Einkaufen

Rheinland-Pfalz für besseren Schutz vor Täuschung und Irreführung beim Einkaufen

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Irreführung und Täuschung zu schützen, hat sich heute Rheinland-Pfalz im Bundesrat mit seinem Entschließungsantrag zusammen mit anderen Ländern zur verbrauchergerechten Grundpreisangabe im Bundesrat durchgesetzt.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in der Lage sein, Preise klar zu erkennen und zu vergleichen. Nur so können sie sich preisbewusst für ein Produkt entscheiden. Um diese besser vor Irreführung und Täuschung zu schützen, brauchen wir eine klare, belastbare Rechtsgrundlage, die Preistransparenz gewährleistet“, so Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.

Seit April 2009 sind die gesetzlichen Vorgaben für Packungsgrößen und Füllmengen von Lebensmitteln nach der Fertigpackungsverordnung (FPackV) weitgehend aufgehoben.

„Ein schneller Preisvergleich anhand der Verpackungsgröße ist somit nicht mehr möglich. Die Grundpreisangabe ist daher quasi der ‚Schlüssel zum Preisvergleich’ und hilft, Mogelpackungen und verdeckte Preiserhöhungen zu erkennen“, so der Minister.

Nach der Preisangabenverordnung müssen Angaben „leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar“ sein.

„Marktbeobachtungen zeigen jedoch, dass die Grundpreisangaben in der Praxis vielfach zu klein geschrieben und schlecht lesbar sind. Außerdem liegt mitunter eine falsche Berechnung oder eine unterschiedliche Bezugsgröße zugrunde. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Wettbewerb am Markt heißt auch eine möglichst große Transparenz. Jede andere Auffassung ist gegen die absolut berechtigten Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten gerichtet“, bekräftigte Hartloff.

Die Regelungen in der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Schriftgröße von End- und Grundpreis seien unter Festlegung von Mindestschriftgrößen zu konkretisieren. Die Grundpreisangabe müsse dabei in einem festgeschriebenen Größenverhältnis zur Endpreisangabe stehen. Um die Vergleichbarkeit von Produkten zu erhöhen, müssten außerdem einheitliche Mengeneinheiten als Bezugsgrößen vorgeschrieben werden, zum Beispiel ausschließlich 1 Kilogramm statt 100 Gramm, erläuterte Hartloff. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte sich bereits im September 2011 für entsprechende gesetzliche Änderungen ausgesprochen.

„Jetzt ist das Bundeswirtschaftsministerium am Zug. Bundeswirtschaftsminister Rösler ist aufgefordert, für gesetzliche Konkretisierungen im Sinne von Preisklarheit und Preiswahrheit zu sorgen. Die rechtlichen Auslegungsmöglichkeiten müssen bereinigt werden“, betonte Hartloff.

Quelle: mjv.rlp.de

Das könnte dir auch gefallen