Startseite BundesländerSchleswig-Holstein Rechtsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder mit Handicap austragen

Rechtsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken der Kinder mit Handicap austragen

von Frank Baranowski
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(LNP) Zur Entscheidung des Landessozialgerichts zur Inklusion sagt die schulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann:

Die Auswirkungen des Urteils zum Thema Schulbegleitung müssen jetzt geprüft und ausgewertet werden. Am Donnerstag steht dieser Punkt auf der Tagesordnung des Bildungsausschusses.

Die Abgrenzung zwischen Unterstützungsbedarf aufgrund eines Handicaps bei der Erledigung von Alltagsverrichtungen und der Unterstützung rein pädagogischer Art ist schwer. Ob hier seitens des Gerichtes eine nachvollziehbare Differenzierung vorgenommen worden ist, daran kann man noch einige Fragezeichen anmelden.

Zurzeit wird von der Landesregierung im Dialog mit den Schulen an einem landesweiten Konzept schulischer Inklusion gearbeitet. Das ist gut so – hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Insofern kommt das Urteil aber zur rechten Zeit, denn so können mögliche Konsequenzen bei der Konzepterstellung berücksichtigt werden. Möglicherweise verschieben sich die Vorzeichen, unter denen wir diese Herausforderung diskutieren.

Offene Fragen, ob Land oder Kommune nun unterstützende Tätigkeiten zu finanzieren haben, dürfen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Es muss klar sein: Ohne Schulbegleitung geht es zurzeit nicht. Schulen und Familien, aber auch die SchulhelferInnen brauchen Sicherheit. Im Zweifel brauchen wir ein Moratorium zwischen Land und Kommunen, damit – bis auf weiteres – der Status quo gesichert bleibt.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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