Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Kormoranverordnung: Netze und Seile statt Schrottflinte

Kormoranverordnung: Netze und Seile statt Schrottflinte

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Kormoranverordnung der Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff liegt nun auf dem Tisch. „Summa summarum klärt die vorliegende Kormoranverordnung nicht, welche Maßnahmen zur Populationsbegrenzung der Kormorane geeignet sind. Dies ist ethisch fragwürdig und rechtlich unzulässig“, kritisiert der umweltpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dietmar Weihrich. Die Verordnung öffne von daher dem Missbrauch Tür und Tor.
„Außerhalb von Naturschutz- und Vogelschutzgebieten dürfen nun – ohne Einschränkungen und ohne Bezug auf wirtschaftliche Schäden – Kormorane geschossen werden. Dies ist nicht mit den Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts zu vereinbaren“, konkretisiert Weihrich seine Bedenken. „Besonders problematisch ist zusätzlich, dass auch die Entstehung neuer Brutkolonien verhindert werden soll. Dazu enthält die Verordnung ebenfalls keine Reglementierungen.“

Diese Kormoranverordnung aus dem Landwirtschaftsministerium von Minister Dr. Hermann Onko Aeikens sei vollkommen überflüssig. Weihrich: „Die bestehenden Möglichkeiten reichen aus, um im Einzelfall wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Die Verordnung passt in die bisherige Praxis des Landwirtschaftsministeriums, die Natur- und Artenschutz nicht als aktive Förderung der Artenvielfalt begreift. Wieder einmal sollen nur vermeintliche Problemarten zurückgedrängt werden. Im Falle des Kormorans gibt es viele verträgliche Maßnahmen – neben Netzen und Seilen auch neue akustische Verfahren -, die zur Begrenzung der Population wirksam sind. Eine Förderung dieser Maßnahmen würde ein viel besseres Ergebnis als die Schrotflinte erzielen.“

Bild: pixabay.com

Mit freundlichen Grüßen
Udo Mechenich
Pressesprecher
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag von Sachsen-Anhalt
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