Startseite BundesländerNordrhein-Westfalen Kleine Anfrage zu Fördersätzen in der Tagespflege / Hafke: Wird nun eine Mindesthöhe der Fördersätze festgelegt?

Kleine Anfrage zu Fördersätzen in der Tagespflege / Hafke: Wird nun eine Mindesthöhe der Fördersätze festgelegt?

von Frank Baranowski
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(LNP) Mit mehreren Urteilen haben NRW-Gerichte Kommunen zur Neuberechnung der Entlohnung von Tagesmüttern verpflichtet. Die Tagespflege ist als gleichwertige Betreuungsform neben den Kindertagesstätten anerkannt. Gerade hinsichtlich der noch immer fehlenden Betreuungsplätze leistet sie aus Sicht der FDP einen unverzichtbaren Beitrag für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Familien. „Daher muss es selbstverständlich sein, dass die Tagesmütter und -väter für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit entsprechend entlohnt werden“, erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Marcel Hafke. Zu dem Thema hat der Familienexperte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Mit Urteil vom November 2013 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Regelung der Stadt Wuppertal zur Bezahlung der Tagespflegepersonen für nicht ausreichend erklärt und die Stadt damit verpflichtet, eine neue Satzung zur Vergütung für Tagespflegepersonen zu erarbeiten. Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat mit seinem aktuellen Urteil dem Kreis Euskirchen aufgegeben, die Entlohnung der Tagespflegepersonen neu zu berechnen. Bislang gibt es keine einheitlichen Förderrichtlinien zur Vergütung – die Kommunen zahlen unterschiedliche Sätze. Mit dem Urteil im Wuppertaler Fall liege zum ersten Mal die Frage einer „Mindesthöhe“ auf dem Tisch, erklärt Hafke. Das Gericht habe zwar keinen konkreten Fördersatz genannt, die bisherige Höhe der Förderung jedoch für unzureichend erklärt. Neben der Stadt Wuppertal steht nun die Landesregierung in der Pflicht: „Die FDP fordert seit langem ein umfassendes Konzept zur Förderung der Tagespflege. Die Landesregierung hat hier bislang aber keine Anstrengungen unternommen. Wichtig ist, mit den Kommunen in Verhandlungen zu treten und einheitliche Rahmenbedingungen für die Förderung der Tagespflege in NRW zu schaffen.“ Zudem habe Rot-Grün durch die Einführung eines Zuzahlungsverbots die Lage noch erschwert, kritisiert Hafke.

In einer Kleinen Anfrage will Hafke von der Landesregierung wissen, wie sie das Wuppertaler Urteil bewertet, welche Auswirkungen das Urteil für die Tagespflege hat und welche Anstrengungen Rot-Grün unternimmt, um eine auskömmliche Bezahlung der Tagespflegepersonen sicherzustellen.

Nadja Kremser
Stellvertretende Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
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