Startseite Allgemein Drogenbeauftragte Mortler begrüßt Stärkung der Selbsthilfe

Drogenbeauftragte Mortler begrüßt Stärkung der Selbsthilfe

von Frank Baranowski
0 Kommentare
Drogenbeauftragte Mortler begrüßt Stärkung der Selbsthilfe

Drogenbeauftragte Mortler begrüßt Stärkung der Selbsthilfe durch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz

(landesnachrichtenportal) Neben einer Reihe von anderen Regelungen enthält das gestern vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungstärkungsgesetz auch eine Neuerung bei der Selbsthilfeförderung.

Die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und –organisationen soll künftig gemeinschaftlich und kassenartenübergreifend durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Dadurch müssen Selbsthilfegruppen nur noch einen Antrag stellen, um Fördermittel zu bekommen und nicht mehr verschiedene Kassen anschreiben. Die Krankenkassen haben wiederum einen gemeinsamen Überblick, wem wie viel Mittel gewährt werden. Das Verfahren wird dadurch vereinfacht und transparenter.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Selbsthilfe ist ein unverzichtbarer, tragender Bestandteil unseres Suchthilfesystems. Mit der neuen Regelung wird es für Selbsthilfegruppen leichter, die für ihre Arbeit erforderlichen Fördermittel zu erhalten. Außerdem soll die Regelung dazu führen, dass die Förderung flächendeckender ausfällt, als dies bisher der Fall ist.“

Bei der Mittelgewährung durch die Krankenkassen wird die Pauschalförderung von 50 auf 70 Prozent erhöht, so dass noch 30 Prozent für die Projektförderung zur Verfügung stehen.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Selbsthilfegruppen, -verbände und Kontaktstellen ausreichende Basismittel erhalten, um wiederkehrende Aufwendungen wie z. B. Miete, Büroausstattung oder Fortbildungen zu finanzieren. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeit wird die Umstellung am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Selbsthilfegruppen sind gerade vor Ort, in den Städten und Gemeinden, wichtige Ansprechpartner für Suchtkranke. Da brauchen wir einfach verlässliche Strukturen. Gerade in einer Zeit, in der auch in der Suchthilfe Vieles im Umbruch ist, müssen wir das Rückgrat der Selbsthilfe stärken.“

Das Thema „Stärkung der kommunalen Suchthilfe“ ist der diesjährige Jahresschwerpunkt der Drogenbeauftragten und wird auch zentraler Inhalt der Jahrestagung am 25. November 2019 in Berlin mit Expertinnen und Experten verschiedener Fachbereiche aus ganz Deutschland.

Konatkt

Hausanschrift
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift
11055 Berlin
Tel. +49 (0)30 18441-2241
Fax +49 (0)30 18441-4960
saskia.solar@bmg.bund.de
www.drogenbeauftragte.de

Quelle: Pressemitteilung der bmg vom 14. März 2019
Bildquelle: pixabay.com

Das könnte dir auch gefallen