Startseite BundesländerMecklenburg-Vorpommern CDU-Arbeitskreis fordert: Landesregierung muss Entschädigungsfonds für Wiedervernässungs-Maßnahmen schaffen

CDU-Arbeitskreis fordert: Landesregierung muss Entschädigungsfonds für Wiedervernässungs-Maßnahmen schaffen

von Frank Baranowski
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(LNP) Der Arbeitskreis Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz des CDU-Kreisverbandes hat sein Positionspapier zur „Wiedervernässung von Niedermoorflächen“ beschlossen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises, Bernd Wieczorkowski, erklärt dazu:

„Während der Erarbeitung des Papiers wurde deutlich, wie wichtig dieses Thema für die betroffenen Anwohner ist. Zahlreiche Wiedervernässungs-Maßnahmen in der Region zeigen, dass es immer wieder zu Problemen kommt. Selbstverständlich sind Moore ein wertvoller Bestandteil unserer Landschaft. Niedermoorehaben eine natürliche Filterfunktion und sind Wasser- und Kohlenstoffspeicher. Trotzdem müssen die Menschen vor Ort bei solchen Maßnahmen angemessen einbezogen werden. Die Diskussionen zeigen, dass Vernässungsmaßnahmen geeignete agrarpolitische Rahmenbedingungen brauchen, die die Anwohner nicht in ihrem Lebensraum und in ihrer Lebensqualität einschränken.“

Der Arbeitskreis fordert, dass künftig die Bevölkerung mit Beginn der Vorhabensplanung sowie fortlaufend umfassend zu informieren ist. Außerdem müssen die erforderlichen Maßnahmen mit der betroffenen Bevölkerung einvernehmlich umgesetzt werden. Auch Anwohner, die in unmittelbarer Umgebung aber außerhalb der Vorhabensplanung liegen, sollten künftig ebenfalls informiert und angehört werden. Außerdem muss bei Vernässungsvorhaben in Haftungsfragen eine Beweislastumkehr geschaffen werden. Der Haftungszeitraum für den Vorhabensträger muss auf 25 Jahre festgelegt werden. Die Landesregierung muss außerdem für ungeklärte Altfälle ein Entschädigungsfonds schaffen.

„Überdies lehnt der Arbeitskreis eine ganzjährige und großflächige Überstauung in Form von Flachwasserseen ab. Es darf zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen oder Änderungen bestehender hydrologischer Systeme kommen. Uferzonen von wiedervernässten Gebieten an Flüssen, Bächen und Seen müssen auch weiterhin beispielsweise von Anglern, Jägern, Badenden oder Bootsanlegern genutzt werden dürfen“, so Bernd Wieczorkowski.

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