Startseite BundesländerBerlin BIW kritisieren Kölner Cannabis-Urteil / Jan Timke: Staat muss Verbreitung der Droge verhindern

BIW kritisieren Kölner Cannabis-Urteil / Jan Timke: Staat muss Verbreitung der Droge verhindern

von Frank Baranowski
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(LNP) Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) kritisiert ein Urteil des VG Köln zum privaten Eigenanbau von Cannabis. BIW fordern den Staat zum handeln auf, um einer weiteren Verbreitung der Droge als Folge der Entscheidung entgegenzuwirken.

Am Dienstag letzter Woche hat das Verwaltungsgericht Köln der Klage von drei chronisch kranken Männern stattgegeben und ihnen den Eigenanbau von Hanfpflanzen unter strengen Auflagen zur Schmerztherapie gestattet. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde verpflichtet, eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen. Zwei weitere Klagen wurden vom Gericht abgewiesen, weil die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Herstellung der illegalen Droge im Grundsatz verboten sei, jedoch unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung“ gestattet werden müsse. BÜRGER IN WUT üben an dem Urteil Kritik.

Jan Timke, Bundesvorsitzender der BIW, erläutert die Position der Wählervereinigung: „Die Entscheidung des VG Köln trägt unbeabsichtigt dazu bei, Cannabis in der öffentlichen Wahrnehmung weiter zu verharmlosen. Denn in der Bevölkerung kommt die positive Botschaft an, dass es sich um eine schmerzlindernde Substanz handele. In den Hintergrund wird gedrängt, dass Cannabis in erster Linie eine illegale Droge ist, deren Konsum schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann. Die umtriebige Legalisierungslobby, die schon seit Jahren eine Freigabe von Haschisch und Marihuana propagiert, verbucht den Kölner Entscheid denn auch als einen Erfolg. Wir BÜRGER IN WUT lehnen dagegen eine Legalisierung sogenannter ‚weicher Drogen’ kategorisch ab. Cannabis schädigt nicht nur die Gesundheit der Konsumenten, sondern begünstigt auch den Umstieg auf harte Rauschgifte wie Heroin.“

BÜRGER IN WUT fordern das BfArM dazu auf, gegen das Kölner Urteil in Berufung zu gehen, um eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht herbeizuführen. Andernfalls ist mit zahlreichen weiteren Klagen auf Erteilung einer Anbauerlaubnis für Cannabis zu rechnen, weil die jetzt ergangene Entscheidung Präzedenzcharakter hat. Sollte die Auffassung des VG Köln höchstrichterlich bestätigt werden, muss der Gesetzgeber den Krankenkassen die Übernahme der Kosten für Cannabispräparate aus der Apotheke zu therapeutischen Zwecken vorschreiben. Das würde den privaten Cannabisanbau entbehrlich machen und damit der juristischen Begründung des VG Köln den Boden entziehen.

„Die medizinische Wirkung von Cannabis ist stark umstritten, aussagekräftige Studien fehlen. Schädliche Nebenwirkungen sind nicht auszuschließen. Sollte aber das Kölner Urteil am Ende des Instanzenzuges Bestand haben, bleibt als Lösung nur die Finanzierung der cannabisgestützten Schmerztherapie durch die Krankenkassen. Das ist immer noch besser, als den letztlich nicht kontrollierbaren Anbau von Hanfpflanzen in Privatwohnungen hinzunehmen und damit einer weiteren Verbreitung der Droge in Deutschland Vorschub zu leisten. Bei bundesweit 270 Cannabis-Patienten würden sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen halten“, so Jan Timke abschließend.

Über die BIW:
Die BÜRGER IN WUT (BIW) sind eine bundesweite Wählervereinigung mit Sitz in Berlin. BIW sind mit zwei Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft vertreten. In der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven bilden BÜRGER IN WUT mit vier Mandatsträgern eine Fraktion. Außerdem sind BIW-Politiker in der Bremer Stadtbürgerschaft sowie in sieben Beiräten der Stadt Bremen aktiv. Neben ihrer parlamentarischen Arbeit machen die BÜRGER IN WUT durch Kampagnen zu ausgewählten Themen in ganz Deutschland auf sich aufmerksam. Die BÜRGER IN WUT stehen für eine bürgerlich-konservative Politik mit sozialer Ausrichtung, die sich an den politischen Realitäten und nicht an Dogmen oder Ideologien orientiert.

Weitere Informationen zu den BIW und unseren politischen Forderungen finden sich auf der Internetseite www.buerger-in-wut.de.

Pressekontakt:

Wählervereinigung BÜRGER IN WUT in Wut, c/o Jan Timke, Torstr. 195, D-10115 Berlin. Telefon: 030 – 20 866 466 0. E-Mail: pressesprecher@buerger-in-wut.de

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