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Dr. Heiner Garg: Kein Ankauf von Steuer-CDs

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(LNP) In seiner Rede zu Top 16 (Steuerhinterziehung bekämpfen) erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

„Es ist eine Daueraufgabe, die gesetzlichen Regelungen und Abwehrmaßnahmen des Staates ständig anzupassen. Auch muss uns bewusst sein, dass jede neue Abwehrstrategie des Staates, jede neue Regelung auch wieder neue Vermeidungsstrategien provoziert, denen dann erneut begegnet werden muss.

Dabei taugt das Thema Steuerhinterziehung wenig für populistische Forderungen. Mir ist keine politische Partei bekannt, die Steuerschlupflöcher schaffen möchte und die sich nicht gegen Steuerhinterziehung ausspricht. Hören Sie auf, anderen Bundesländern vorzuwerfen, sie würden mit einem ‚laxem‘ Steuervollzug Standortpolitik zu betreiben!

Unser Ziel muss es doch sein, mehr Akzeptanz für Steuern zu schaffen. Denn mehr Akzeptanz fördert auch die Steuerehrlichkeit. Wenn Sie höhere Steuern verlangen, und Deutschland als Steueroase bezeichnen, dann fördern Sie diese Akzeptanz nicht.

Zur weiteren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ungewünschten Steuergestaltungen sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, die zum Teil schon in Gang gesetzt worden sind. Die Anpassung und Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie ist dabei eine geeignete Maßnahme. Diese sollte künftig auch für andere Einkünfte wie beispielsweise Dividenden gelten. Auch sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass mindestens die OECD-Standards bei bilateralen Abkommen eingehalten und umgesetzt werden.

Dass auch dies ein ständiger Prozess ist, wird daran deutlich, dass rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen in der aktuellen Legislaturperiode neu abgeschlossen oder nach neuestem OECD-Standard angepasst wurden. Weitere 70 Abkommen sind gerade in der Verhandlung. Doppelbesteuerungsabkommen heißt: Vermeidung von einer doppelten Besteuerung und nicht Minderbesteuerung.

Auch bei der Bankenregulierung haben wir bereits Möglichkeiten, die evaluiert werden sollten und wenn nötig angepasst werden müssen.

Bereits heute gereift die BaFin als Bankenaufsicht ein, wenn die Geschäftsleiter einer Bank wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Ebenfalls muss die Bank Maßnahmen ergreifen, die die Beihilfe zur Steuerhinterziehung verhindern. Nur zur Erinnerung: Die ‚Beihilfe zur Steuerhinterziehung‘ ist strafbar. Dafür ist man auch haftbar.

Unsere Position zum Ankauf von Steuer-CDs haben wir in der Vergangenheit deutlich gemacht. Die FDP-Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass der Staat sich nicht an dem Ankauf von gestohlen Daten beteiligen darf. Der Staat darf nicht Geschäfte mit Kriminellen machen, die sich an dem Diebstahl von Daten bereichern wollen. Denn der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel!“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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