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PIRATEN rufen zu Protesten gegen die neue Bestandsdatenauskunft auf

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(LNP) Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat am 22. März ihren Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht. Nur ein Bruchteil der Abgeordneten war bei der entscheidenden Abstimmung zugegen. Dies zeigt den geringen Stellenwert, den Grundrechtsdebatten bei unseren Abgeordneten haben. Über den Gesetzentwurf berät nochmal am 18. April der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates.  Er gibt die Empfehlung an den Bundesrat weiter, der abschließend darüber diskutiert.

Die PIRATEN lehnen den Gesetzesentwurf in der jetzigen Fassung ab und möchten mithilfe zahlreicher Aktionen und Bündnisse lautstark gegen die neue Regelung protestieren. Bundesweit finden am 14. April eine Vielzahl von Veranstaltungen statt, die sich gegen den Entwurf positionieren. Demonstrationen sind unter anderem bereits in Kassel, Bremen und Düsseldorf geplant.

Das Gesetz regelt die sogenannte Bestandsdatenauskunft neu und stellt nach Auffassung der Piratenpartei einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger*innen dar. Bestandsdaten sind die bei Telefon-, Mobiltelefon-, E-Mail- und Internetzugangsanbietern ständig gespeicherte Kundendaten. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer, Kontoverbindung, aber auch PIN und Passwörter sowie unser elektronisches Adressbuch.

Vor allem die geringen Hürden zur Herausgabe von Bestandsdaten an staatliche Stellen sind besorgniserregend. Schon im Zuge einer Ordnungswidrigkeit oder bei einem Bagatelldelikt sollen diese Daten weitergegeben werden dürfen. Auch die IP-Adressen sollen schon bei geringfügigen Vergehen ohne Richtervorbehalt herausgegeben werden. In Hinblick auf die Einführung von IPv6 (statische IP-Adressen) kommen bei dieser Neuregelung noch größere datenschutzrechtliche Bedenken als bisher schon hinzu, da im sogenannten „Internet der Dinge“ zahlreiche elektronische Geräte (z.B. die Waschmaschine, Fernseher) mit einer IP-Adresse ausgestattet werden können.

„Weiter sollen auch die Geheimdienste im Zuge der Neuregelung mit neuen Befugnissen ausgestattet werden. Ihnen wird es nun ermöglicht, ohne Richtervorbehalt auf Bestandsdaten zuzugreifen. Lediglich die parlamentarische Kontrollkommission muss dem zustimmen, doch die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste hat, wie der NSU-Skandal zeigte, bereits schon einmal versagt. Ebenso weichen wir den Unterschied zwischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden empfindlich auf.“, fügt Kevin Oelze, Schatzmeister des Regionalverbandes Altmark, hinzu.

Pressekontakt:
http://www.piraten-lsa.de/
E-Mail: presse@piraten-lsa.de
Steven Kollmorgen

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