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Jörg Bode: Landesregierung bleibt Antworten zu Ritterhude schuldig

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Hätte der Landkreis das Unglück verhindern können?

(lnp) Die Informationspolitik der Landesregierung zu den Vorfällen im Chemiewerk wirft nach Ansicht der FDP-Landtagsfraktion zahlreiche Fragen auf. Im Sozialausschuss haben heute die Vertreter des Sozialministeriums klar der Darstellung des Umweltministers widersprochen und erklärt, dass die Genehmigung für die Chemieanlage erteilt wurde, obwohl bereits Wohnbebauung vorhanden war. Bekannt wurde auch, dass mehrfach vom Landkreis Mängel in dem Werk festgestellt wurden, diese immer wieder beseitigt wurden und kurz später wieder auftraten. „Wir fragen uns schon, welche Rolle dabei möglicherweise die ein oder andere Flasche Cognac gespielt hat“, sagte der Fraktionsvize Jörg Bode. „Es ist schon verwunderlich, dass bei den Kontrollen niemanden aufgefallen ist, dass in dem Werk ein vielfaches der genehmigten Chemikalientanks gestanden sind.“

Da die Landesregierung keinerlei weitergehenden Fragen beantworten konnte, hat die FDP-Fraktion nun eine Unterrichtung durch den Landkreis eingefordert. „Wir wollen aufklären, ob der Landkreis und dort handelnde Personen möglicherweise eine Mitschuld tragen.“ Bode kritisierte auch, dass die Sozialministerin im Ausschuss nicht selbst Rede und Antwort gestanden hat. Stattdessen schickte sie ihre Mitarbeiter vor.

Hintergrund: Die im September 2014 durch eine Explosion zerstörte Chemieanlage in Ritterhude verfügte offenbar über keine ausreichende Betriebsgenehmigung. Das hat eine Überprüfung der Aktenlage durch das Umweltministerium ergeben. Anwohner hatten jahrelang die Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass in der Fabrik etwas nicht stimmt. Doch alle Hinweise wurden seitens der Behörden ignoriert. Sollte festgestellt werden, dass die Explosion durch ein Einschreiten der Behörden, hätte vermieden werden können, drohen dem Land immense Schadensersatzforderungen.

Julia Treblin
Tel.: 0511 /  30 30 43 03
Fax: 0511 / 30 30 48 63
E-Mail: julia.treblin@lt.niedersachsen.de

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