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Staatskanzlei ist nicht da, um Unterlassungserklärungen für Ministergatten zu versenden

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(LNP) Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold kritisiert die Rückendeckung von Ministerpräsident Horst Seehofer für Staatskanzleiministerin Haderthauer: „Wenn der Ministerpräsident seiner Staatskanzleiministerin das volle Vertrauen ausspricht, bleibt nach meinen Erfahrungen mit der Informationstaktik von Frau Haderthauer die Frage offen, ob Seehofer über alles und jeden Hintergrund dieser Angelegenheit von ihr in Kenntnis gesetzt wurde.

Im Übrigen ging es im von der SPD beanstandeten und von der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 23. Juli 2014) berichteten Fall der Nutzung des Apparats der Staatskanzlei eben nicht um die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Es handelte sich um die Versendung von Mails an Journalisten, die im Anhang eine Unterlassungsklage enthielten, die geeignet war, die Arbeit der Presse zu behindern. Müssen wir aus der Erklärung des Ministerpräsidenten schließen, dass die Verhinderung von Berichterstattung eine Aufgabe der Staatskanzlei ist?

Für die Zukunft bedeutet dies mutmaßlich, dass Minister und Ministerinnen Unterlassungserklärungen für ihre Ehepartner bedenkenlos durch das Ministerium verschicken können. Es trifft zu, dass die Trennung von „Privat“ und Amt gelegentlich schwierig ist. Dies erfordert aber umso größere Sorgfalt bei aktiven Handlungen. Eine Geschäftsbesorgung der Staatskanzlei rein für einen Ehepartner ist aus meiner Sicht unstatthaft.“

KONTAKT
Gudrun Rapke
Stellv. Pressesprecherin
gudrun.rapke@bayernspd-landtag.de
BayernSPD Landtagsfraktion
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Bayerischer Landtag | Maximilianeum
81627 München
089 4126 2347
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