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Alt begrüßt Entscheidung des Bundesrats zum besseren Schutz von Prostituierten

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(LNP) Der Bundesrat hat mehrheitlich verschiedene Maßnahmen beschlossen, um die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und schärfere Kontrollen der Betriebe einzuführen. Außerdem soll die aufenthaltsrechtliche Situation von Opfern von Zwangsprostitution oder Frauenhandel dahingehend verbessert werden, dass sie unter anderem auch über die Dauer eines Verfahrens hinaus, in dem sie als Zeuginnen aussagen, vor der Ausweisung aus Deutschland geschützt sind. Der Freierbestrafung und einer verpflichtenden Gesundheitsuntersuchung der Prostituierten hat die Mehrheit der Länder im Bundesrat eine Absage erteilt. 

„Das heutige Votum des Bundesrates entspricht weitgehend unseren Zielen bei der Neugestaltung des Prostitutionsgesetzes. Besonders freut mich, dass unsere Vorstellungen hinsichtlich des Aufenthaltsrechts übernommen wurden. Jetzt ist der Bund gefordert, möglichst rasch einen Entwurf zur Reform des Prostitutionsgesetzes vorzulegen“, kommentiert Frauenministerin Irene Alt die Bundesratsentscheidung. „Unser Ziel ist es, die Prostituierten so gut wie möglich zu schützen: vor Ausbeutung, Gewalt und gesundheitlichen Risiken.“

Birgit Jahns
Pressestelle
MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER,
JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ
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