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Drohende Rodung von Bannwald: DIE LINKE fordert strengere Regeln zu dessen Schutz

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(LNP) Zur Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, nach der eine Rodung von 75 qm besonders geschützten Bannwaldes zur Erweiterung des Langener Waldsees erfolgen darf, erklärt Marjana Schott, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE begrüßt, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiter gerichtlich gegen die Zerstörung des Bannwaldes zur Erweiterung des Langener Waldsees vorgeht. Wir hoffen, dass nun das vom BUND angerufene Verwaltungsgericht Darmstadt die geplante Rodung stoppt. Unabhängig davon, wie die gerichtliche Auseinandersetzung ausgeht, macht der Fall deutlich: Der Gesetzgeber ist gefordert, grundsätzlich einen besserer Schutz von Bannwald im Waldgesetz zu verankern. Denn was nutzt es, ein Gebiet als Bannwald auszuweisen, wenn anschließend wirtschaftliche Interessen weiterhin Vorrang vor ökologischen eingeräumt wird und es gerade keinen besonderen Schutz für diesen Wald gibt.

Erinnert sei hier auch daran, dass 350 ha besonders wertvollen und schützenswerten Bannwaldes für den Ausbau des Frankfurter Flughafens zur Abholzung freigegeben wurden.“

Nach der Abholzung des Kelsterbacher Waldes, der dem Bau der nicht raumverträglichen Nordwestlandebahn weichen musste, seien weitere Bannwald-Rodungen keinesfalls mehr hinnehmbar, so Schott. Die Region dürfe nicht weitere überlebensnotwendige Schadstoffbinder und Klimaregulatoren verlieren.

„Der BUND hat Recht, wenn er bezüglich der drohenden Rodung am Langener Waldsee von einer wichtigen Weichenstellung spricht. Die Frage lautet: Ist Bannwaldausweisung nur ein Etikettenschwindel, weil die betreffenden Waldflächen letztlich genauso wie andere Wälder abgeholzt werden können? Oder genießt Bannwald tatsächlich einen besonderen Schutz?“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3 
65183 Wiesbaden
Tel: 0611 / 350.6079  –  Fax: 0611 / 350.6091
Mail: presse-linke@ltg.hessen.de
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