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ROCK: Grundsicherung im Alter wird zukünftig durch den Bund finanziert – weitere Entlastungen der Kommunen müssen folgen

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(LNP) René ROCK, sozial- und seniorenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, erklärt zum heute in erster Lesung beratenen Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter):

„Durch dieses Änderungsgesetz werden ab dem 01. Januar 2014 die gesamten Kosten für den Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund übernommen. Somit ist der letzte Schritt der stufenweise umgesetzten Entlastung vollzogen. Die Entscheidung, die Grundsicherung im Alter zukünftig über den Bund zu finanzieren, begrüßen wir ausdrücklich und halten dies auch für sachlich geboten. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es richtig, dass Maßnahmen, die bundeseinheitlich umgesetzt werden sollen, durch den Bund finanziert werden. Mit Hilfe der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter werden die kommunalen Haushalte in Hessen um etwa 470 Mio. Euro entlastet. Geld, das die Kommunen z.B. für Kinderbetreuung oder zur Sanierung der kommunalen Haushalte dringender brauchen.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist der Auffassung, dass die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung bundeseinheitlich durch den Bund zu regeln sind. Hierfür sollen in dieser Legislatur durch ein Bundesleistungsgesetz die derzeitigen Vorschriften der Eingliederungshilfen abgelöst werden. Die FDP-Fraktion fordert die zukünftige Bundesregierung auf, nach der Grundsicherung im Alter auch die Kosten für Eingliederungshilfen zu übernehmen.“

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 350 566
Fax: (0611) 350 579
d.rudolf@ltg.hessen.de

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