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Öffentliche Fahndung über „Facebook“ bedarf strengsten Datenschutzes

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(LNP) Justizministerin Uta-Maria Kuder unterstützt Überlegungen der Herbst-Justizministerkonferenz zur Öffentlichkeitsfahndung in sozialen Netzwerken

„Wenn soziale Netzwerke in die Öffentlichkeitsfahndung noch stärker einbezogen werden, wäre das ein Gewinn für den Opferschutz. Denn schnelle Ermittlungen von Tatverdächtigen führen zu schnelleren Verfahren und zur Aufklärung von Taten“, sagte Justizministerin Kuder im Vorfeld der Herbst-Justizministerkonferenz in Berlin, auf der das Thema auf der Tagesordnung steht.

Die Justizminister und Justizsenatoren wollen sich darauf verständigen, dass die bestehenden Richtlinien für die Öffentlichkeitsfahndung auch für Maßnahmen im Internet zwar ausreichen, dennoch konkretisiert werden sollten. „Das Ergebnis des Strafrechtsausschusses soll der Konferenz der Datenschutzbeauftragten vorgelegt werden, denn der Datenschutz ist gerade in sozialen Netzwerken entscheidend. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsfahndung dürfen nur auf Servern stattfinden, die von den Behörden der Strafverfolgung verantwortet werden. Mit persönlichen Daten ist stets sorgfältig umzugehen. Sobald das Ziel der Fahndung erreicht ist oder veränderte Erkenntnisse vorliegen, muss die Maßnahme im Internet umgehend aktualisiert oder beendet werden können. Es muss auch zwingend gewährleistet sein, dass die Veröffentlichung im Internet rund um die Uhr bewacht und vor Beleidigungen und Vorverurteilungen geschützt bleibt“, so Justizministerin Kuder.

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