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DIE LINKE wendet sich an Polizei: Bitte hinterfragen Sie diese Weisung

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(LNP) Seit die Innenbehörde die Polizei angewiesen hat, in St. Pauli und St. Georg Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe zu kontrollieren, wächst die öffentliche Kritik. Anders als die Behörde behauptet, finden die Kontrollen keineswegs nur im unmittelbaren Umfeld zum Beispiel der St. Pauli-Kirche, sondern auch an entfernter liegenden Knotenpunkten wie S-Bahnhöfen statt. Wie viele Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen hat auch die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft massive Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen. „Menschen wegen ihrer Hautfarbe zu kontrollieren, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes“, kritisiert die flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion, Christiane Schneider: „Eine solche Kontrollpraxis ist rassistisch diskriminierend und rechtswidrig.“

Die Linksfraktion wendet sich deshalb mit einem Flugblatt an die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die die Kontrollen auf Weisung der Innenbehörde vornehmen, und weist sie auf ihr Recht hin, Bedenken gegen die Rechtmäßig gegenüber den Vorgesetzen geltend zu machen. „Laut §107 des Hamburgischen Beamtengesetzes tragen die Beamtinnen und Beamten für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung“, erklärt Christiane Schneider. „Die Berufung auf ,Befehl von oben‘ entlastet sie nicht von dieser Verantwortung.“

Florian Kaiser
Pressesprecher
DIE LINKE. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Telefon: 040 / 42831-2445
Telefax: 040 / 42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion-hamburg.de

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