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Christopher Vogt: Die Unternehmen haben nun endlich Klarheit

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(LNP) Zu dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zur Nutzung von Facebook-Fanseiten erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Nachdem bereits der Wissenschaftliche Dienst des Landtages unsere Rechtsauffassung zur Nutzung von Facebook-Fanseiten in seinem Gutachten vom 24. Oktober 2011 (Umdruck 17/2988) bestätigt hatte, ist dem nun auch das Verwaltungsgericht Schleswig in seinem jetzigen Urteil gefolgt.

Es ist gut, dass sowohl für die Fanseiten-Betreiber als auch für die Nutzer nun Klarheit herrscht und niemand mehr Sanktionen durch das ULD befürchten muss. Ein Wettbewerbsnachteil für die mittelständische Wirtschaft in unserem Bundesland droht künftig ebenfalls nicht mehr.

Grundsätzlich schätzt die FDP-Fraktion die Arbeit des ULD und von Herrn Dr. Weichert sehr und es war sein gutes Recht, seine Rechtsauffassung gerichtlich prüfen zu lassen. Es wäre aus unserer Sicht jedoch zielführender, wenn sich Herr Dr. Weichert bei seinem datenschutzrechtlichen Kampf gegen Facebook mehr auf Facebook selbst und weniger auf dessen Kunden und Nutzer konzentrieren würde.

Eines muss allen klar sein: Es gibt gerade bei den Sozialen Netzwerken und hier insbesondere bei Facebook beim Thema Datenschutz und Medienkompetenz noch eine Menge zu tun. Die FDP-Fraktion wird sich weiterhin für die Stärkung dieser beiden Bereiche einsetzen.“

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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