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Christopher Vogt: Urteil bestätigt herausgehobene Position der Parlamentarischen Geschäftsführer

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(LNP) Zu dem heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Zulagen der Parlamentarischen Geschäftsführer erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Das Landesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die Rechtsauffassung der FDP-Fraktion vollumfänglich bestätigt. Es gibt nur wenige herausgehobene Positionen im Landtag, die auch extra vergütet werden – die Parlamentarischen Geschäftsführer gehören gemäß ihrer besonderen funktionsbedingten Aufgabenfülle ohne Frage dazu.

Die Abgeordneten der Piratenfraktion wären gut beraten gewesen, zunächst die genauen parlamentarischen Abläufe kennenzulernen, bevor sie eine entsprechende Klage anstrengen.“

Dr. Klaus Weber, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/

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