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Andrea Milz zu U3-Betreuung: Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wirft viele Fragen auf

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(LNP) Die CDU-Landtagsfraktion reagiert mit Besorgnis auf die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zum Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Kita-Platz. „Auch wenn wir die Begründung der Entscheidung noch nicht kennen, sehen wir die Folgen mit Sorge. Das gilt besonders für die Aussagen zur Tagespflege“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Andrea Milz.

Über alle Parteigrenzen hinweg sei der Ausbau der Tagespflege in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die U3-Betreuung massiv ausgebaut worden. „Tagespflegepersonen verfügen mit ihrer Ausbildung über eine hohe Qualifikation. Sie sind sehr flexibel und können auf ganz spezifische Elternwünsche eingehen. Zudem wird die Tagespflege insgesamt durch das KiBiZ finanziell gefördert. Alle drei Aspekte haben dazu geführt, dass Eltern die Wahl zwischen zwei guten Betreuungsangeboten haben“, sagt Milz. Gerade im ländlichen Raum sei die U3-Betreuung ohne die Tagespflege nicht denkbar. So liege etwa die Betreuungsquote durch Tagespflege im Rhein-Sieg Kreis nicht wie landesweit bei 8,8 Prozent, sondern bei 12,8 Prozent (Betreuungsquote Rhein-Sieg-Kreis insgesamt: 37,1 Prozent).

Milz: „Wie sollen gerade Kommunen im ländlichen Raum mit weiten Entfernungen zwischen den Dörfern damit umgehen, wenn jetzt einerseits fünf Kilometer Zumutbarkeit festgeschrieben werden und andererseits Tagespflegeplätze abgelehnt werden können? Hätten die Richter bei einer Klage aus Windeck an der Sieg ebenfalls so entschieden?“

Axel Birkenkämper
Stellvertretender Pressesprecher
CDU-Landtagsfraktion
Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.    0211 / 884 – 2018
Fax    0211 / 884 – 2265
http://www.cdu-nrw-fraktion.de

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