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MWK übergibt OLAF-Prüfbericht an Niedersächsischen Landtag / Wissenschaftsausschuss kann Akten vertraulich einsehen

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(LNP) Die Abgeordneten des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur im Niedersächsischen Landtag können vertraulich den Schlussbericht des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) einsehen. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat dem Parlament heute den Bericht ausgehändigt.
 
Die OLAF-Behörde hatte ihre Zustimmung verweigert, den Prüfbericht an Dritte herauszugeben. Sie hatte erklärt, dass der Bericht strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben unterliege und die Einsichtnahme in diesen nur dann ausnahmsweise zulässig sei, wenn das nationalstaatliche Recht ein privilegiertes Akteneinsichtsrecht vorsehe. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht gefährdet würden und insbesondere der Schutz von Zeugen und Hinweisgebern gewährleistet sei.
 
Nachdem die Staatsanwaltschaft keine Bedenken mehr hat, den OLAF-Schlussbericht freizugeben, können die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages die Akten vertraulich einsehen. Dabei müssen die strengen Voraussetzungen der OLAF-Behörde für die priviligierte Akteneinsicht berücksichtigt werden.
 
In dem Prüfbericht der europäischen Betrugsbekämpfer geht es um mögliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau eines neuen Zentralgebäudes für die Universität in Lüneburg.

Niedersächsisches Ministerium für
Wissenschaft und Kultur
Referat für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Leibnizufer 9
30169 Hannover
Tel: 0511/120-2599
Fax: 0511/120-2601
E-Mail: pressestelle@mwk.niedersachsen.de
petra.wundenberg@mwk.niedersachsen.de

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