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SÜRMANN: Koalition sorgt für ein modernes und gerechtes Waldgesetz

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(LNP) „Das neue Hessische Waldgesetz gewährleistet einen gerechten Ausgleich aller Interessen und sorgt für eine vernünftige, nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. In Folge der Anhörung haben CDU und FDP beschlossen, die unübersichtliche Lage bezüglich der Gemeinschaftswälder im Gesetz zu lösen: Im neuen Waldgesetz werden diese sowohl begrifflich als Privatwälder definiert und deren Rechtsfähigkeit geregelt. Damit schaffen wir endlich Rechtssicherheit für die Gemeinschaftswaldbesitzer. Zum zweiten sollen Bewirtschaftungsnachteile für Waldbesitzer, wenn Wald zu Bann-, Schutz- und Erholungswald erklärt wird, auch weiterhin kompensiert werden. Dies ist vor allem mit Blick auf den Eigentumsschutz und insbesondere wegen der weiten Sozialpflichtigkeit des Waldeigentums dringend angezeigt. Auch wird es keine staatliche Waldmehrung zu Lasten der Landwirtschaft oder des Privatwaldes geben“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Frank SÜRMANN.

Sürmann weiter:

„Eine Änderung des Bannwaldschutzes in Hessen hätte für Infrastrukturprojekte weitreichende negative Folgen gehabt. Wir haben uns daher entschieden, die bestehenden Regelungen beizubehalten – danach kann der Bannwaldschutz nur aufgehoben werden, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern. Diese Regelung ist auch nicht neu und hat mitnichten zu einer massenweisen Rodung hessischer Bannwälder geführt, wie die Grünen glauben machen wollen.“

„Bezüglich der Nutzung des Waldes sind die konstruktiven Gespräche mit den Waldbesitzern, den Verbänden und privaten Nutzern im Rahmen des Runden Tisches umfassend in das Gesetz eingeflossen. Wir haben nun ein breit getragenes Gesetz, das die Eigentumsrechte ebenso schützt wie auch die berechtigten Nutzungsinteressen der Allgemeinheit als Freizeit- und Erholungsraum abbildet. Außerdem passt das neue Waldgesetz das Recht des Hessischen Waldes an die veränderten Anforderungen an, wie dem Erhalt der Biodiversität, der Klimaschutzfunktion und der Rolle des Waldes als unverzichtbarer Rohstofflieferant für die Wirtschaft sowie im Rahmen der Energiewende. Mit diesem Gesetz bringen wir die Funktionen des Waldes als Wirtschafts-, Natur-, und Erholungsraum in Einklang. Äußerst bedauerlich, dass die Opposition trotz der breiten Unterstützung von kommunalen Verbänden, Interessengruppen, Vereinen und Waldbesitzern, nicht zugestimmt hat.“

Daniel Rudolf
Pressesprecher
FDP-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Telefon: (0611) 350 566
Fax: (0611) 350 579
d.rudolf@ltg.hessen.de
www.fdp-fraktion-hessen.de

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