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Koalitionsfraktionen beschließen sofort wirksames Krankenhaushilfspaket im Umfang von 1,1 Mrd. Euro

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(LNP) Die Bundestagsfraktionen von FDP und CDU haben am heutigen Freitag kurzfristig wirksame Maßnahmen zur finanziellen Hilfe für die Krankenhäuser beschlossen. Das Hilfspaket hat ein Volumen von ca. 1,1 Mrd. Euro. Die Mittel werden in den kommenden 18 Monaten zusätzlich gezahlt. Zu den Maßnahmen erklärt der Bundestagsabgeordnete der FDP-Mecklenburg-Vorpommern, Hagen REINHOLD:
 
Jedes somatische Krankenhaus erhält ab 1. August 2013 einen Versorgungszuschlag. Damit wird in den Jahren 2013 und 2014 die sogenannte doppelte Degression bundesweit neutralisiert. Der Zuschlag wird als prozentualer Aufschlag auf die DRG-Fallpauschalen (DRG: diagnosebezogene Fallgruppen) gezahlt.
 
Außerdem werden die Tariferhöhungen des laufenden Jahres, die oberhalb des sogenannten Veränderungswertes liegen und die vielen Häusern zu schaffen machen, dauerhaft anteilig refinanziert. Das geschieht im Jahr 2013 durch eine Erhöhung des Versorgungszuschlags.
 
Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Hygienepersonal wird ein Hygiene-Förderprogramm aufgelegt. Damit fördert die christlich-liberale Regierung die Neueinstellung von Personal, und vorhandene Teilzeitstellen können aufgestockt werden. Außerdem werden externe Beratungsleistungen durch Hygienefachärzte sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert.
 
Die Koalitionsfraktionen vereinfachen zusätzlich die Abrechnungsprüfung von Krankenhausleistungen. So wird Bürokratie abgebaut. Das spart Zeit und Geld.
 
Hinzu kommt, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser in stärkerem Umfang als bisher bei den Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt werden können. So wird den Vertragsparteien auf Bundesebene – zunächst befristet auf die Jahre 2014 und 2015 – der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert eröffnet. Sofern der Orientierungswert die Grundlohnrate unterschreitet, gilt zudem zukünftig die dann höhere Grundlohnrate.
 
Die kurzfristigen Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser haben für die Jahre 2013 und 2014 einen Umfang von ca. 1,1 Mrd. Euro.

Doreen Siegemund
Landesgeschäftsführerin
FDP-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Landesgeschäftsstelle
Goethestr. 87 in 19053 Schwerin
Tel. 0385 56 29 54; Fax 0385 55 74 665
Internet: www.fdp-mv.de
EMail: m-v@fdp.de

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