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Bundesverfassungsgericht zwingt Merkel zum Handeln

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(LNP) Zum heutigen Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting erklärt der Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, Andreas Katz:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute diejenigen, die seit Jahren gegen den massiven Widerstand der Union die steuerliche Gleichstellung lesbischer und schwuler Partnerschaften forden, voll und ganz in ihrer Argumentation bestätigt: Gleiches muss in unserer Gesellschaft auch gleich behandelt werden, und der Schutz der Ehe darf keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nach sich ziehen. Wo ewiggestrige Politik bis zuletzt versagt hat, musste nun das Verfassungsgericht für Gerechtigkeit sorgen. Um ein realitätsfernes Familienbild von vorgestern zu propagieren, hat Merkels CDU sehenden Auges die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Kauf genommen.  Das hat jetzt ein Ende – und das ist auch gut so.“

„Wir erwarten, dass die Merkel-Regierung ihre Hinhaltetaktik aufgibt und den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nach gesetzlichen Neuregelungen im Steuerrecht zügig nackommt“, betont Katz. „Besser noch wäre allerdings, die Ehe gleich für alle zu öffnen und – anders als beim bisherigen Ehegattensplitting – nicht mehr Partnerschaften steuerlich zu fördern, sondern die Kinder, die in ihnen leben. Dafür werden jedenfalls wir GRÜNE zur Bundestagswahl  im Herbst kämpfen.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern
Wera Pretzsch
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